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„Wir können Auto.“ 

Der ZDK in Bonn, Berlin und Brüssel vertritt die berufsständischen Interessen von 39.230 Autohäusern, Karosserie- und Kfz-Meisterbetrieben mit 468.000 Beschäftigten.

25. Automobildialog - E-Mobilität braucht eine klare Richtung!

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Aktuelle Meldungen aus der Verbandswelt

18.12.2025

Neu im/für den Autohandel: EU-Label zu Garantie und Gewährleistung

2026 bringt rechtliche Neuerungen: Ab September müssen gewerbliche Verkäufer die Verbraucher über das gesetzliche Gewährleistungsrecht sowie gewerbliche Garantien aufklären. Die jüngst durch die EU-Kommission erlassene Durchführungsverordnung enthält nun Vorgaben zu Inhalt und Gestaltung zweier Label, die zwingend umzusetzen sind. Die wesentlichen Forderungen aus der Stellungnahme des ZDK wurden berücksichtigt!

04.12.2025

ZDK plädiert für unbürokratische Umsetzung der E-Prämie

Der ZDK hat den zuständigen Ministerien einen Vorschlag zur Ausgestaltung der angekündigten Kaufprämie für „klimafreundliche soziale Mobilität" vorgelegt. Der ZDK plädiert dafür, Anträge – analog zur 2023 ausgelaufenen KfW-Wallbox-Förderung – bereits vor dem Fahrzeugkauf prüfen und genehmigen zu lassen, um das Förderverfahren bürokratiearm und händlerfreundlich zu gestalten.

19.11.2025

Das Durchleitungsmodell als Schlüssel für einen fairen und wettbewerblichen Fahrstrommarkt – Gemeinsames Positionspapier des ZDK, VDIK und BBM

Der steigende Bedarf an verlässlicher, transparenter und kundenorientierter Ladeinfrastruktur macht eine zukunftsfähige Ausgestaltung des Fahrstrommarktes dringlicher denn je. Vor diesem Hintergrund legen der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), der Verband der Internationalen Kraftfahrzeughersteller (VDIK) und der Bundesverband Betriebliche Mobilität (BBM) dieses gemeinsame Positionspapier vor.

19.11.2025

Sonderabschreibung für E-Gebrauchtwagen: BMF bestätigt ZDK-Forderung

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat einer zentralen Forderung des ZDK entsprochen und in einem Schreiben an unsere Bonner Zentrale rechtsverbindlich klargestellt, dass die neue degressive Sonderabschreibung für Elektrofahrzeuge nach § 7 Abs. 2a EStG nicht nur für Neuwagen, sondern ausdrücklich auch für gebrauchte E-Fahrzeuge gilt. Damit erhalten Autohäuser wichtigen Rückenwind bei der Vermarktung gebrauchter Elektrofahrzeuge – und gewerbliche Steuerpflichtige können den Steuerbonus ohne zusätzliche Hürden nutzen.

Ihre Ansprechpartner

Andreas Cremer

Pressesprecher