Voraussetzungen für die Vergabe des Zusatzzeichens "Karosserie und Lack" zum Kfz-Meisterschild
Werbung mit dem Zusatzzeichen
Bestandteil des Zusatzzeichens ist die markenrechtlich geschützte Kollektivmarke des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes. Deshalb dürfen mit dem Zeichen ausdrücklich nur Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innungen Werbung treiben, insbesondere auf Webseiten, Briefbogen oder in Printmedien.
Zum Aushang kann das Schild in unserem Shop erworben werden.