Voraussetzungen f. d. Vergabe des Zusatzzeichens "Fachbetrieb f. Kraftfahrzeug-Klimaanlagen-Service"
![](/fileadmin/_processed_/3/8/csm_Fachbetrieb_fuer_Kfz-Klimaanlagen-Service_2D_scr_500x145_ae371ec02d.jpg)
![](/fileadmin/_processed_/f/7/csm_Anlage_ZZ_Klima_Gestattungsvertrag_a390183826.png)
Werbung mit dem Zusatzzeichen
Bestandteil des Zusatzzeichens ist die markenrechtlich geschützte Kollektivmarke des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes. Deshalb dürfen mit dem Zeichen ausdrücklich nur Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innungen Werbung treiben, insbesondere auf Webseiten, Briefbogen oder in Printmedien.
Zum Aushang kann das Schild in unserem Shop erworben werden.