![](/fileadmin/_processed_/1/a/csm_Ausbildungsbetrieb_2D_scr_500x145_53852a9d03.jpg)
Werbung mit dem Zusatzzeichen
Bestandteil des Zusatzzeichens ist die markenrechtlich geschützte Kollektivmarke des Deutschen Kraftfahrzeuggewerbes. Deshalb dürfen mit dem Zeichen ausdrücklich nur Mitgliedsbetriebe der Kfz-Innungen Werbung treiben, insbesondere auf Webseiten, Briefbogen oder in Printmedien.
Zum Aushang kann das Schild in unserem Shop erworben werden.