Berlin. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) befürwortet die Empfehlung der Ausschüsse Umwelt, Verkehr und Wirtschaft zur zweiten Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen. Demnach soll Diesel B10 (Diesel mit einem Beimischungsanteil von bis zu 10 % Biodiesel) eingeführt und zeitgleich B7 (Diesel mit bis zu 7 % Biodiesel nach DIN EN 590) als Bestandssorte eingeführt werden.
Außerdem soll der Weg für paraffinischen Dieselkraftstoff gemäß DIN EN 15940 freigemacht werden, damit künftig HVO (Hydrotreated Vegetable Oil) und GtL (Gas-to-Liquid) auch als Reinkraftstoff an allen Tankstellen verfügbar sind. Darüber wurde heute im Bundesrat entschieden.
„Der ZDK positioniert sich hier seiner Grundüberzeugung entsprechend technologieoffen“, betont Jürgen Hasler, ZDK-Geschäftsführer Politik. „Das ist auch angesichts des Anstiegs der THG-Quote auf mindestens 25% bis 2030 notwendig. Für die Erfüllung der Quote und die damit verbundene Einsparung von CO2-Emissionen benötigen wir unbedingt eine hohe Bandbreite an erneuerbaren Kraftstoffen an Tankstellen. Welche Kraftstoffe die Tankstellenbetreiber anbieten, sollte ihnen freistehen, solange es zum Klimaschutz beiträgt. Neben einer höheren Beimischungsquote könnte auch jetzt schon die Energiesteuer auf CO2-neutrale Kraftstoffe gesenkt werden. Das wäre echte Technologieoffenheit.“