ZDK: Neue EU-Verordnung erhöht Bürokratie im Kfz-Gewerbe

Berlin. Die neue EU-Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit schafft mit zahlreichen Dokumentations- und Informationspflichten für das deutsche Kfz-Gewerbe ein weiteres Bürokratiemonster, das die ohnehin schon erdrückende Belastung durch administrative Vorschriften für Autohändler und Betriebe weiter verschärft, so der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK).

„Für unsere überwiegend mittelständischen Händler und Werkstätten sammeln sich immer mehr Hemmnisse in Form von Vorschriften und Nachweispflichten an. In Zeiten des zunehmenden Fachkräftemangels und harten wirtschaftlichen Überlebenskampfes wird jede bürokratische Mehrbelastung zur existenzbedrohenden Bürde“, sagt ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel. „Das Problem für unsere Mitglieder ist die schiere und immer weiter zunehmende Masse an Vorschriften.“

Kfz-Händler müssen im Hinblick auf Fahrzeuge und Fahrzeugteile beispielsweise sicherstellen, dass diese mit notwendigen Kennzeichnungen wie Modell- oder Seriennummer versehen sind. Laut der „Allgemeinen EU-Produktsicherheitsverordnung“ (GPSR) die mit dem heutigen Tag in Kraft tritt, müssen Händler gewährleisten, dass erforderliche Dokumente wie Bedienungsanleitungen oder Sicherheitsinformationen in deutscher Sprache vorliegen, und sicherheitsrelevante Informationen klar und verständlich sind.

Ebenso müssen Kfz-Werkstätten beim Einbau von Ersatzteilen in Fahrzeuge sicherstellen, dass die relevanten Komponenten sicher und für den vorgesehenen Zweck geeignet sind. Fertigen die Betriebe die Ersatzteile selbst oder modifizieren diese, dann müssen sie gemäß GPSR umfangreiche Anforderungen erfüllen und tragen die volle Verantwortung bei sicherheitsrelevanten Aspekten.

„Unsere Branche ist bereits mit vielen Regelungen behaftet und jetzt kommt noch eine weitere hinzu. Dadurch wird eine bereits angespannte Situation durch die bürokratische Mehrbelastung weiter verschärft“, erläutert Dr. Scheel. „Viele dieser Regelungen versprechen Kontrolle, in Wahrheit führen sie für unsere Mitgliedsfirmen aber zu noch mehr Gängelung in ohnehin schwierigen Zeiten.“

Das Kfz-Gewerbe sieht sich derzeit zahlreichen Herausforderungen gegenüber, beispielsweise dem Einbruch in diesem Jahr bei den Neuzulassungen von vollelektrischen Fahrzeugen (BEV) und drohenden Strafzahlungen für Fahrzeughersteller bei Überschreiten der CO2-Grenzwerte. Eine der Kernforderungen des ZDK zur Bundestagswahl 2025 lautet deshalb auch Bürokratie abbauen und Freiräume für Innovationen schaffen.

„Das Dickicht an Bürokratie muss dringend beschnitten und der regulatorische Hürdenlauf für die Unternehmen beendet werden“, so Dr. Scheel. „Es ist höchste Zeit, dass die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen auch in der europäischen Gesetzgebung ein stärkeres Gewicht bekommt.“