ZDK fordert klare Spielregeln beim Agenturmodell im Fahrzeughandel

Berlin. Die Fachgruppe Fabrikatsvereinigungen des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat mit ihren 35 markengebundenen Fabrikatsverbänden anlässlich ihrer Herbsttagung am 10. Oktober 2024 in Berlin klare und wettbewerbsrechtlich verlässliche Regeln von den Fahrzeugherstellern eingefordert.

In drei Punkten lassen sich die Forderungen der Händlerorganisationen gegenüber ihren Herstellern wie folgt zusammenfassen:

1. Vertriebssysteme müssen klaren rechtlichen Regelungen unterliegen – so darf es entweder ausschließlich das Händlervertragssystem oder die echte Agentur geben.

2. Die echte Agentur verlangt eine Übernahme der markt- und markenspezifischen Kosten durch den Systemgeber. Diese Kostenübernahme darf dabei nicht aus dem Provisionsanspruch des Agenten erfolgen, sondern es muss einen eigenständigen und kostendeckenden Zahlungsanspruch geben.

3. In einem echten Agenturmodell sind Verantwortlichkeiten ebenso wie die Vergütungsbestandteile eindeutig und abschließend im Agenturvertrag zu regeln.

Der ZDK beruft sich bei seinen Forderungen auf das Sekretariat der Schweizer Wettbewerbskommission (Weko), eine dem deutschen Bundeskartellamt vergleichbaren Behörde, die kürzlich in ihrem Schlussbericht zu „Echten Agenturverträgen in der Automobilwirtschaft“ wesentliche Grundzüge eines solchen Vertragswerks veröffentlicht hat.

Vorangegangen war ein sogenanntes Vorabklärungsverfahren, in dem die zur Verfügung gestellten Agenturverträge eines Herstellers auf mögliche unzulässige Kartellverstöße untersucht wurden. Notfalls wolle man eine Untersuchung durch die Wettbewerbskommission der Europäischen Union beantragen, falls die Hersteller nicht auf die Forderungen eingehen sollten.

„Zwar sind einige Hersteller, die sich ursprünglich um die Einführung der Agentur bemüht hatten, in der Zwischenzeit wieder auf Abstand zum Agenturmodell gegangen. Wir gehen aber fest davon aus, dass in absehbarer Zeit der Ansatz zur Reduzierung von Vertriebskosten durch die Hersteller wieder aufgenommen wird.“ Dies erklärt Christian Hegel, Geschäftsführer für Betriebswirtschaft-, Volkswirtschaft und Fabrikate beim ZDK.

„Unsere Botschaft richtet sich einerseits direkt an die Hersteller und zum anderen werden wir mit unseren Ergebnissen auch auf die Europäische Kommission in Brüssel zugehen, um entsprechende Anpassungen in den Auslegungen der Leitlinien zur Vertikal-GVO zu erreichen“, so Hegel abschließend.