Bonn. Der uneingeschränkte Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen der Marke Tesla ist nun auch für unabhängige Kfz-Betriebe möglich. Zum Jahreswechsel hat der Fahrzeughersteller seine Plattform für Reparatur- und Wartungsinformationen entsprechend angepasst. Dem war eine Beschwerde des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) und anderer Marktteilnehmer bei der EU-Kommission vorausgegangen.
„Dieser Erfolg zeigt, wie wichtig die intensive Verbandsarbeit gerade auch auf europäischer Ebene ist“, betont ZDK-Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk.
Gemäß der geltenden Gesetzgebung muss allen Kfz-Betrieben ein diskriminierungsfreier Zugang zu Reparatur- und Wartungsinformationen sowie zur Diagnose- und Programmierungssoftware gewährt werden. Nach Angaben des ZDK verlangt Tesla momentan eine sehr hohe Gebühr (125 Euro pro Stunde) für die Nutzung der Diagnose- und Programmierungssoftware sowie ein geringeres Entgelt (30 Euro pro Stunde) für Wartungsinformationen über das technische Portal.
Insbesondere die erhobene Gebühr für die Diagnose- und Programmierungssoftware verstößt aus Sicht des ZDK gegen die in der Typgenehmigungsverordnung (EU) 2018/858 verankerte Diskriminierungsklausel, da es unabhängigen Kfz-Betrieben nicht möglich sei, den Kunden ein vergleichbares Serviceangebot gegenüber den autorisierten Tesla-Betrieben zu ermöglichen.
„Wir werden daher auch dieses Problem an die zuständigen Stellen bei der Europäischen Kommission kommunizieren, um eine Verbesserung zu erwirken“, betont Hülsdonk.