Bonn. Mit Blick auf die morgen anstehenden weiteren Bund-Länder-Gespräche zur Corona-Pandemie weist der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) kritisch auf die besondere Situation in den Autohäusern hin.
„Die Betriebe sind geöffnet, denn sie dürfen reparieren, aber dem Kunden vor Ort nichts verkaufen“, skizziert ZDK-Präsident Jürgen Karpinski die aktuelle Rechtslage. Dass das Werkstattgeschäft zur Aufrechterhaltung der Mobilität auch in Corona-Zeiten weiterlaufen müsse, stehe außer Zweifel. Das gleichzeitige Verbot des Verkaufs in ein und demselben Betrieb führe aber zu paradoxen Situationen: „Die Reparatur eines wirtschaftlichen Totalschadens ist unsinnig, aber erlaubt. Dem auf das Auto angewiesenen Kunden ein bereitstehendes Ersatzfahrzeug zu verkaufen, ist dringend erforderlich, aber verboten“, so Karpinski weiter.
Das Kfz-Gewerbe würde diese schwer verständliche Regelung gleichwohl akzeptieren und mittragen, wenn sie aus Gründen des Infektionsschutzes erforderlich wäre. Dies sei aber gerade nicht der Fall. Die großflächigen Verkaufsräume in den Autohäusern und die vergleichsweise geringe Zahl gleichzeitig anwesender Kunden in Verbindung mit umfassenden Hygienekonzepten ließen keine Infektionsgefahr aufkommen.
„Wer jetzt aus lauter Not beim Lebensmitteldiscounter Autozubehör in den Einkaufswagen packt und an der Kasse Schlange steht, wäre im Autohaus besser aufgehoben, weil er sich dort so sicher fühlen kann wie in Abrahams Schoß“, ergänzt ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn.
Man sei laut Peckruhn durchaus bereit zur Umsetzung noch strengerer Abstands- und Hygieneregeln in Abstimmung mit der zuständigen Berufsgenossenschaft, um die Gesundheit von Kunden und Mitarbeitern bestmöglich zu schützen. Nicht verhältnismäßig sei es dagegen, den stationären Automobilhandel weiterhin komplett zu verbieten.
Der mit Abstand wichtigste Absatzkanal für Kraftfahrzeuge dürfe nicht längerfristig verstopft werden. Ansonsten drohe dem Kfz-Handel wie auch der Automobilindustrie mit ihren insgesamt rund 1,3 Millionen Beschäftigten ein verheerender und nicht wiedergutzumachender Schaden.