Bonn. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) begrüßt den kartellrechtlichen Beschluss des Oberlandesgerichts Wien vom 12. Mai 2020.
In einem langjährigen Rechtsstreit zwischen einem oberösterreichischen Peugeot-Händler und Peugeot Austria (PSA) hatte es in erster Instanz entschieden, dass der Generalimporteur für Peugeot-Fahrzeuge in Österreich unter verschiedenen Aspekten gegen das Verbot des Marktmachtmissbrauchs verstoßen hat.
„Wir begrüßen es, dass ein Händler in Österreich diesen mühsamen Rechtsweg beschritten und jetzt mit der erstinstanzlichen Entscheidung einen Erfolg erzielt hat“, sagt ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz. „Der Beschluss ist ein positives Signal für die Händler in Europa.“
Ein wichtiger Aspekt der Entscheidung auch für die Händler in Deutschland sei zum Beispiel, dass Händler nicht aus wirtschaftlichen Gründen faktisch zur Teilnahme an Aktionen des Importeurs gezwungen werden dürfen, weil dadurch die Freiheit der Preisgestaltung gegenüber dem Endkunden beschränkt werde.
Missbräuchlich seien ferner die Festsetzung bewusst überhöhter Verkaufsziele sowie der Endkundenverkauf über eigene Niederlassungen zu derart niedrigen Preisen, dass diese für angeschlossene Händler wirtschaftlich nicht darstellbar seien.
Auch dürften Prämienzahlungen an den Händler nicht von den Ergebnissen von Kundenzufriedenheitsumfragen abhängig gemacht werden.
„Wir werden uns jetzt intensiv mit den Einzelheiten des Beschlusses auseinandersetzen und den weiteren Verlauf des Rechtsstreits aufmerksam verfolgen, da es ja voraussichtlich nicht bei dieser erstinstanzlichen Entscheidung bleiben wird“, so Axel Koblitz.