ZDK: Abkehr von Agentursystemen ist Bekenntnis zum Vertragshandel

Bonn/Berlin. Die Einführung von Agentursystemen im Neuwagenvertrieb bei Herstellern und Importeuren steht seit Jahren auf der Agenda. Die Vielzahl der Fabrikate, wie jetzt auch Volkwagen und Audi, kehren inzwischen wieder zum Vertragshändlersystem zurück oder haben solche Agentur-Pläne auf Eis gelegt.  

„Die mehrheitliche Abkehr der Hersteller und Importeure von Agentursystemen auch bei E-Fahrzeugen ist ein Bekenntnis zum Vertragshandelssystem und zur hohen Kompetenz und Leistungsfähigkeit des Handels“, betont ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn, Sprecher des Fabrikatshandels in Deutschland. „Damit geht der Vertragshandel gestärkt in die Zukunft. Wir im ZDK haben uns in der Fachgruppe Fabrikate stets dafür ausgesprochen, dass nur echte Agentursysteme aus Handelssicht in Betracht kommen, da für sie klare rechtliche Vorgaben gelten. Im Gegensatz zu unechten Agentursystemen sind sie die Gewähr dafür, einen angemessenen Ausgleich zwischen Chancen und Risiken zu bieten.“ Dazu hat die Fachgruppe ein Positionspapier erarbeitet, in der alle Aspekte der verschiedenen Modelle dargestellt und bewertet werden. 

Ein erfolgversprechendes System müsse die Bedürfnisse aller Beteiligten angemessen berücksichtigen: „Das betrifft Hersteller und Händler, aber eben auch die Kunden. Auch wenn dies im Rahmen eines echten Agenturmodells gewährleistet sein dürfte, hat sich in dieser Hinsicht das Vertragshandelsmodell bewährt. Es wird den sich zeigenden Entwicklungen in der Automobilbranche gerecht und ist weiterhin erfolgreich“, so Peckruhn.

„Wir im ZDK sind nicht grundsätzlich gegen die Neuausrichtung von Vertriebssystemen“, betont ZDK-Präsident Arne Joswig. „Das gilt insbesondere dann, wenn sie der Transformation im Automobilbereich und dem digitalen Wandel besser Rechnung tragen, die Kundenbedürfnisse besser bedienen und förderlich für das Geschäft von Herstellern, Importeuren und Autohäusern sind. Wir setzen uns jedoch für klare Verhältnisse in Vertriebssystemen ein und für eine Ausgestaltung, die für beide Vertragsparteien auskömmlich und profitabel ist und klaren rechtlichen Regelungen unterliegt.“