Bonn. Rund 70 Prozent der Autohäuser und Kfz-Betriebe nehmen bereits Kurzarbeitergeld in Anspruch. Das hat eine aktuelle Blitzumfrage des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) ergeben. Daran haben 1.069 Betriebe teilgenommen.
Rund 90 Prozent der Betriebe, die Kurzarbeitergeld in Anspruch nehmen, haben dies für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Verkaufsbereichs beantragt und 74 Prozent für Service- und Werkstatt-Personal (hier waren Doppelnennungen möglich).
Auf Basis dieser Ergebnisse bekräftigte ZDK-Präsident Jürgen Karpinski noch einmal die Forderung des Kraftfahrzeuggewerbes, das Kurzarbeitergeld zu erhöhen. „Hier droht vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Kfz-Gewerbe eine finanzielle Schieflage“, so Karpinski.
Statt 60 bzw. 67 Prozent des pauschalierten Netto-Entgelts sollte die Richtschnur bei 80 bzw. 87 Prozent liegen. „Da die überwiegend kleinen und mittelständischen Kfz-Betriebe meist nicht über die notwendigen wirtschaftlichen Rücklagen verfügen, um diese Lücke zu schließen, sollte dies auf dem Weg staatlicher Ausgleichszahlungen erfolgen“, so Karpinski.
„Im Rahmen von milliardenschweren Rettungsprogrammen wäre die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für die Kurzarbeit eine Linderung existenzieller Nöte der Arbeitnehmer und zugleich eine wertvolle Hilfe für kleine und mittelständische Unternehmen mit dünner Kapitaldecke."