Übereinstimmung bei vielen aktuellen Themen brachte das Jahresgespräch von ZDK und GVA (Gesamtverband Autoteile-Handel) an 2. November in Düsseldorf. Die beiden Delegationen, angeführt von GVA-Präsident Hartmut Röhl und ZDK-Vizepräsident Wilhelm Hülsdonk, besprachen unter anderem die Typgenehmigungsverordnung (EU) Nr. 858/2018, den Zugang zu Fahrzeugdaten, das EU-Klimaschutzpaket „Fit for 55“ sowie die auslaufenden Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung und die Vertikal-GVO.
Als Teil der Typgenehmigungsverordnung (EU) Nr. 858/2018 setzt der Bundesinnungsverband des Kfz-Handwerks das Projekt SERMA (Secure Repair and Maintenance Authorization) um - ein neues, standardisiertes Autorisierungsverfahren, mit dem der Zugang zu sicherheits- und diebstahlrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen für Kfz-Betriebe und andere unabhängige Marktteilnehmer zukünftig gewährleistet ist. Bundesinnungsmeister Hülsdonk warb beim GVA dafür, auch die Systemwerkstätten des Teilegroßhandels über die Möglichkeiten dieses Projekts zu informieren.
Von den beiden auslaufenden Gruppenfreistellungsverordnungen legt der GVA den Schwerpunkt darauf, sich in die Neufassung der Kfz-GVO einzubringen, die Ende Mai 2023 ausläuft und im Schwerpunkt Regelungen für den Geschäftsbereich Aftersales umfasst. Der ZDK hat darüber hinaus aber auch die Vertikal-GVO im Blick, die bereits ein Jahr früher ausläuft und Regelungen für den Automobilhandel enthält, etwa für den sogenannten zweigleisigen Vertrieb oder das Agenturmodell.
Einig waren sich beide Verbände, dass zu den Maßnahmen der EU-Kommission zum Klimaschutz unbedingt eine technologieoffene Herangehensweise bei automobilen Antriebsarten gehören müsse. Mit klimaneutralen E-Fuels oder Biokraftstoffen könnten die knapp 248 Millionen Pkw mit Verbrennungsmotoren in der EU klimaneutral angetrieben werden, und die bestehende Tankstellen-Infrastruktur wäre vorhanden. Hier sei die Politik gefordert, die alternativen Kraftstoffe genauso zu fördern wie die Elektromobilität.