Aktuelles aus der Politik

Es geht um die Wurst, ...

Berlin, 20.November. 

... denn mit der Ankündigung von Neuwahlen am 23. Februar 2025 dürften nur noch wenige Gesetze den Bundestag und den Bundesrat passieren, bevor die Republik im Wahlkampfgetöse zum Stillstand kommt. Nach dem Ampel-Aus folgt die Demontage des amtierenden Bundeskanzlers aus den eigenen Reihen, was uns in der Verbandswelt bekannt erscheinen dürfte, und kurz vor Weihnachten, am 20. Dezember 2024, wird der Bundesrat seine letzte Sitzung in diesem Jahr abhalten. Wenn Superminister Wissing recht behält, dann sprudelt der Geldregen in Höhe von drei Milliarden Euro für das rund 13 Millionen starke ÖPNV-Wahlvolk in Form des Deutschlandtickets - pro Neukunden sind das rund 3.000 Euro Investition, wenn man die Abo-Wechsler abzieht. Der ZDK will mit einer breit angelegten Aktion im Zusammenschluss mit den Landesverbänden den Bundesrat vor seiner Entscheidung noch zu einer Paketlösung drängen: nämlich durch eine E-Autoprämie für die #GenerationZukunft all denjenigen eine mobile Freiheit zu ermöglichen, die vom ÖPNV abgehängt und nicht erreichbar sind. Fördervolumen sind vergleichsweise bescheidene 500 Millionen Euro im gleichen Zeitraum.

Warum das gelingen soll? Weil die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder selbst die Bundesregierung aufgefordert haben, eine E-Autoförderung auf den Weg zu bringen, um die Automobilwirtschaft vor dem Niedergang zu retten, so bei ihrer Jahreskonferenz am 25. Oktober und in einem Entschließungsantrag im Bundesrat am 18.10. Da die Bundesregierung sich zwischenzeitlich selbst zerlegt hat, müssen die Länder richten, was der Bund nicht mehr alleine umsetzen kann. Ein parlamentarisches Zweikammersystem kann auch Vorteile haben, wenn es miteinander und nicht gegeneinander geht.

Über die Doppelprüfung wird am Freitag im Bundesrat abgestimmt

Berlin, 20. November. An diesem Freitag, den 22. November, stimmt unter TOP 43 der Bundesrat über die Bürokratieentlastungsverordnung ab. Darin enthalten sind auch Änderungen der Mess- und Eichverordnung mit konkreten positiven Auswirkungen auf die Betriebe des deutschen Kfz-Gewerbes. Im Klartext erfolgt mit der zu erwartenden Zustimmung durch den Bundesrat die Abschaffung der Doppelprüfung.

Hier zeigt der langwierige unermüdliche Einsatz des ZDK, insbesondere der Abteilungen Werkstatt und Technik, Recht sowie Politik auf allen administrativen und politischen Ebenen seine Wirkung. Zuletzt hatte der ZDK den Änderungsbedarf im Rahmen der Beratungen zum 4. Bürokratieentlastungsgesetz erneut in die Diskussion gebracht. Die Betriebe werden dadurch spürbar entlastet, sowohl wirtschaftlich als auch beim Thema Bürokratie. Bedauerlicherweise kommt es bis zum Ende der Legislaturperiode durch den Bruch der Koalition nicht mehr zu einem 5. Bürokratieentlastungsgesetz. Fachpolitiker der FDP-Bundestagsfraktion hatten hier Signale gegeben, weitere Forderungen des ZDK und anderer Wirtschaftsverbände umfassend zu berücksichtigen. Umso wichtiger ist jetzt der Blick auf die anstehende Legislatur und Regierungswechsel, bei dem sich der ZDK weiterhin aktiv für die Entlastung der Kfz-Betriebe einsetzen wird. Das Thema Bürokratie steht dabei an vorderster Stelle.

Vor den Neuwahlen gibt es in Berlin viel zu tun

Berlin, 20. November. Seit dem Ende der Ampelkoalition und dem Hin und Her bei der Festlegung eines Zeitplans über Vertrauensfrage und Neuwahlen hat die amtierende Bundesregierung und der Deutsche Bundestag noch viel zu tun. Insbesondere darf bei den innerdeutschen Querelen der Blick auf die Europapolitik nicht aus dem Fokus geraten. Hier bildet sich gerade eine neue EU-Kommission, die jetzt in ihren Bewerbungsreden vor dem Europäischen Parlament wichtige Akzente für ihre fünfjährige Amtszeit setzt. Schade wäre, wenn diese verschlafen würden. 

Bundeskabinett beschließt Treibhausgasminderung bei Kraftstoffen

Die Bundesregierung hat am 13.11. im Kabinett neue Vorgaben für die Nutzung von Biokraftstoffen beschlossen, um den CO₂-Ausstoß im Verkehrssektor zielgerichtet zu senken. Um die Nachfrage nach Erfüllungsoptionen zu steigern und die EU-Ziele zu erreichen, wird die Übertragung von Übererfüllungen für die Jahre 2025 und 2026 ausgesetzt. Überschüsse an Biokraftstoff von diesem Jahr dürfen Mineralölkonzerne nicht mehr auf die Jahre 2025 und 2026 übertragen. Diese Regelung soll mehr Planungssicherheit schaffen und tritt unmittelbar in Kraft.

Mit dieser Änderung möchte die Bundesregierung sicherstellen, dass die CO₂-Reduktionsziele durch den kontinuierlichen Einsatz klimafreundlicher Alternativen wie fortschrittlicher Biokraftstoffe, E-Fuels und grünem Wasserstoff im Verkehr erreicht werden. Auch private E-Auto-Besitzer könnten von stabileren THG-Prämien profitieren, die in den letzten Monaten durch fragwürdige Importe von Biosprit aus Asien unter Druck standen. Bundesumweltministerin Steffi Lemke betonte, dass die Maßnahme ein starkes Signal für den Ausbau erneuerbarer Energien im Verkehr sei und so langfristig den Klimaschutz unterstütze. Die Entscheidung schützt außerdem europäische Hersteller von Biokraftstoffen und sorgt dafür, dass die Ziele für die THG-Minderungsquote - bis 2030 eine Steigerung auf 25 Prozent - gesichert werden.

Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat sich unter anderem in seiner Stellungnahme vom 23. Oktober intensiv dafür eingesetzt, dass die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) kontinuierlich erhöht wird. Der ZDK betonte, dass nur durch diese Maßnahme die nötigen Investitionen in erneuerbare Kraftstoffe und Ladeinfrastruktur sichergestellt werden können, um die ehrgeizigen Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen. In der Stellungnahme zur geplanten Änderung der 38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hat der ZDK zudem eine Überarbeitung des § 14 Absatz 4 gefordert, um zukünftige Übererfüllungen, die den Markt für nachhaltige Kraftstoffe destabilisieren, zu verhindern. Außerdem setzt sich der ZDK für strengere Kontrollen und Sanktionen ein, um Betrug im Bereich der Emissionsminderungen künftig effektiver zu bekämpfen.

ZDK appelliert an Wissing: Nachbesserung bei Recht auf Reparatur

In einem Brief appelliert ZDK-Präsident Arne Joswig an Volker Wissing, dem frisch gebackenen Bundesjustizminister und zugleich Bundesverkehrsminister, zur Nachbesserung bei der nationalen Umsetzung der Richtlinie zum Recht auf Reparatur. Hier hatten sich in Zusammenhang mit der EU-Warenkaufrichtlinie für den Handel und die Reparatur vor allem von Gebrauchtfahrzeugen verschiedene Aspekte ergeben, die sich negativ auf das Kfz-Gewerbe auswirken könnten. So steht bei einer wortwörtlichen Auslegung der Richtlinie etwa eine Ausdehnung des Haftungszeitraums für Gebrauchtwagen auf 24 Monate oder der Gewährleistungspflicht bei Reparaturen auf das gesamte Fahrzeug im Raum. Dies wäre für das Gewerbe in keiner Weise abbildbar und würde zwangsläufig zu einer Verteuerung von Reparaturen und einer Verschiebung des Gebrauchtwagenhandels in den privaten Sektor mit allen negativen Folgen für die Verbraucher führen. Da die Zeit hinsichtlich der Pflicht der Bundesrepublik zur Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht drängt, fordert Joswig von Wissing schnellstmögliches Handeln.

EU-Altfahrzeugverordnung im Parlamentskreis Automobiles Kulturgut im Bundestag

Besonders präsent stand das Thema EU-Altfahrzeugverordnung vergangenen Freitag im Parlamentskreis Automobiles Kulturgut im Fokus der Debatte. Vertreter des Bundesverkehrsministeriums berichteten über den aktuellen Sachstand und die sich aus den bisherigen Entwürfen ergebenden Fragen. So sieht Brüssel künftig die Einschaltung von Sachverständigen vor, die anhand eines festen Kriterienkatalogs ein Fahrzeug als verwertbares Altfahrzeug oder erhaltenswertes Gebrauchtfahrzeug bestimmen sollen. Auch wenn letztendlich weiterhin stets der Verbraucher über die Zukunft seines Fahrzeugs bestimmen wird, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt beim Erhalt eines abgemeldeten alten Fahrzeugs ein Reparaturplan vorgesehen, der ebenfalls durch einen Sachverständigen erstellt werden muss. In dieser Form sorgt die Verordnung zusätzlich zu einem nicht vertretbaren Maß an Bürokratie, was aus Sicht des ZDK verhindert werden muss. Laut dem anwesenden Europaparlamentarier Bernd Lange (SPD) besteht ein weiteres Problem in der Problematik Fahrzeuge jünger als 30 Jahre, die noch nicht als Oldtimer eingestuft werden. Hier gibt es viele Fahrzeuge, die als Youngtimer erhaltenswert sind und nicht nur als Material- und Rohstoffquelle betrachtet werden können. Das ZDK-Team in Brüssel und Berlin steht bezüglich der Altfahrzeugverordnung im regen Austausch mit den Entscheidern im Europaparlament und den deutschen Ministerien. So soll die Stellungnahme des Verbands bei der Kommentierung der Verordnung durch das Bundesverkehrsministerium Berücksichtigung finden.

Wettbewerbsfähigkeitsrat muss in Brüssel die Weichen stellen

Am 28. November tagt in Brüssel der Wettbewerbsfähigkeitsrat der EU. Für das Kfz-Gewerbe ist hier besonders der faire Zugang zu Fahrzeugdaten wichtig. Eine sektorspezifische Regulierung würde nicht nur für fairen Wettbewerb innerhalb der EU im Sinne der Verbraucher sorgen, sondern außerdem ein europäischen Ökosystem schaffen, dass wettbewerbsfähig gegenüber chinesischer und amerikanischer Konkurrenz ist. Beim ersten Stakeholderdialog „Zugang zu Fahrzeugdaten“ des BMWK und BMDV am 17. Oktober forderte der ZDK eine zügige Veröffentlichung der sektorspezifischen Regulierung (SSL) durch die EU-Kommission. Die SSL muss den Zugang zu Fahrzeugdaten regeln, der bislang OEMs vorbehalten ist. Der Dialog verdeutlichte die Einigkeit des deutschen Aftermarkets in dieser Forderung. Initiiert vom ZDK appelliert eine Verbändeallianz mit Blick auf die kommende Ratssitzung an die Minister Dr. Habeck und Dr. Wissing, Druck auf Brüssel auszuüben, da weitere Verzögerungen der Regulierung nur den OEMs nutzen und dem europäischen Markt schaden.

Anhörungen der EU-Kommissare im Europäischen Parlament

In Brüssel fanden diese Woche die letzten Anhörungen der designierten EU-Kommissare statt, bei denen die entscheidenden Posten der Vizepräsidenten im Fokus standen. Aufgrund der schwierigen politischen Umstände konnte jedoch keine Einigung erzielt werden. Die Entscheidung wird nun im Laufe der nächsten Woche erwartet, was die ohnehin angespannten Verhandlungen weiter verzögert. Mit einem lachenden und einem weinenden Auge wurde in Brüssel auch auf die politische Situation in Deutschland und die bevorstehenden Neuwahlen geblickt. Während auf der einen Seite unklar ist, wer das Vakuum füllen wird, das Deutschland als stärkstes EU-Mitglied hinterlässt, war die Leistung der Ampelregierung auf europäischer Ebene zuletzt eher enttäuschend. Die schnelle Neuwahl könnte sich daher als Chance erweisen: Eine neue, hoffentlich stabilere Regierung hätte die Möglichkeit, ab dem zweiten Halbjahr 2025 eng mit der dänischen Ratspräsidentschaft zusammenzuarbeiten. Gerade diese Präsidentschaft wird als entscheidend für zukunftsweisende Beschlüsse im Mobilitätsbereich angesehen. Eine starke deutsche Beteiligung wird hierbei als unerlässlich erachtet, um die Weichen für die europäische Verkehrswende und nachhaltige Mobilität zu stellen.

Anhörung im Wirtschaftsausschuss:

Politik muss für Zukunftssicherung der Automobilindustrie endlich für Klarheit sorgen

Berlin, 20. November. Bei einer eineinhalbstündigen Anhörung des Wirtschaftsausschusses zur Zukunft der Automobilindustrie am 13. November tauschten sich geladene Sachverständiger der Branche, bestehend aus u.a. Hildegard Müller (Präsidentin, VDA), Christiane Benner (Erste Vorsitzende, IG-Metall), Thomas Schäfer (Vorstand, Volkswagen AG) und Prof. Dr. Ferdinand Dudenhöffer (Direktor CAR – Center Automotive Research) mit Politikern des Deutschen Bundestags basierend auf einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion mit dem Titel „Unsere Automobilindustrie braucht eine Zukunft – Den Industriestandort Deutschland wettbewerbsfähiger machen“ aus.

Notwendige Maßnahmen zur Ankurbelung der schleppenden Nachfrage auf dem Automarkt, die die Sachverständigen in der öffentlichen Anhörung von der Politik forderten, umfassen auch den vom ZDK bereits seit langem geforderten Bürokratieabbau (hier geht es zum ZDK-Sofortprogramm Bürokratieabbau) und einer Eindämmung der viel zu hohen Energiepreise durch beispielsweise eine Reduzierung der Netzentgelte oder Steuererleichterungen, um Gewerbe und Hersteller zu entlasten, den Standort Deutschland aber auch international wirtschaftlich attraktiver zu gestalten. VDA-Präsidentin Hildegart Müller und Christiane Benner (IG-Metall) wiesen bei dem Termin nochmal auf die Dringlichkeit der Umsetzung dieser Maßnahmen hin.

Angesichts des lahmenden Hochlaufs der Elektromobilität ist es nach Ansicht des ZDK besonders wichtig, neben günstigen Strompreisen, Gelder in den Ausbau der Infrastruktur zu investieren, aber auch Anreize für die private als auch gewerbliche Nutzung der Elektromobilität zu schaffen. Detaillierte Vorschläge des Verbands sind im ZDK-Papier „8 Thesen zur Belebung der Elektromobilität“ und „5-Punkte-Plan zur Elektromobilität“ nachzulesen. Vom ZDK ins Leben gerufene Kampagnen wie „Elektrisch ist Einfach“ und seit kurzem nun auch die Mobilitätsprämie #Generation Zukunft stellen solche Incentives dar. Damit der erhebliche Preisunterschied eines Elektroautos zu einem Auto mit Verbrennungsmotor künftig angeglichen werden kann, sollte die Politik ebenfalls die nach ZDK dringend erforderliche Überarbeitung der Flottengrenzwerte vorziehen. VW-Vorstand Thomas Schäfer bekräftigte diesen Ansatz und appellierte an die Abgeordneten: „ Die Flottenregulierung muss nochmal erneuert und die ambitionierten Ziele an die Realität angepasst werden.“ Die Umsetzung dieser Maßnahme würde hohe Strafzahlungen abwenden, die die deutsche Automobilindustrie im Jahr 2025 nur noch zusätzlich schwächen würde und die in den Hochlauf der Elektromobilität gesteckt werden könnten.

Auch die Dekarbonisierung der Bestandsflotte durch beispielsweise synthetische Kraftstoffe beschleunigt die CO2-Reduktion und hilft dabei, Strafzahlungen abzuwenden. Der ZDK setzt sich seit langem für die hierfür nötige Technologieoffenheit ein, zuletzt nachzulesen in seiner Stellungnahme zum E-Fuels-Only-Gesetz. Rückenwind bekam der Kfz-Verband bei der Anhörung von der Abgeordneten Nicole Bauer (FDP), die auf die Wichtigkeit des Einsatzes von alternativen Kraftstoffen in Hinblick auf das Erreichen der Klimaziele, aber auch mit Blick auf die internationale Wettbewerbsfähigkeit hinwies.

Die derzeitige Lage der deutschen Automobilbranche erfordert ein schnelles Handeln der Regierung, die aktuell nur bedingt handlungsfähig ist.

Die Rahmenbedingungen müssen schnell verbessert und Gelder investiert werden. Es muss sich vor allem aber auf klare Ziele verständigt werden, so der geschlossene Appell der Sachverständiger an den Ausschussvorsitzenden Grosse-Brömer (CDU/CSU). Die anwesenden Politiker nahmen die Ergebnisse der belebten Debatte mit in die im Anschluss stattfindende und von der Öffentlichkeit abgeschirmte Ausschusssitzung.

Kommt sie oder kommt sie nicht? Die E-Autoprämie 2.0

Berlin, 6. November. Seit Wochen wird auf höchster politischer Ebene über eine Unterstützung der Automobilwirtschaft diskutiert, unter anderem über die Förderung von E-Fahrzeugen. So kündigte die Parlamentarische Staatssekretärin Franziska Brantner, enge Vertraute von Bundesminister Dr. Robert Habeck und designierte Grünen-Vorsitzende, nach dem „Autogipfel“ am 24.09.2024 ein Maßnahmenpaket der Bundesregierung an, das nach wie vor auf sich warten lässt. Die Länderkammer hat in einer Entschließung des Bundesrates am 18.10.2024 umfassende Maßnahmen der Bundesregierung zur Belebung der Automobilwirtschaft eingefordert. Und erst kürzlich bei der Jahreskonferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 25.10.2024 in Leipzig haben sich die Ministerpräsidenten auf eine gemeinsame Position zum Automobilstandort verständigt. Unter anderem gehören hierzu eine Überprüfung neuer Kaufanreize für Elektrofahrzeuge, eine Überprüfung der Flottengrenzwerte für Verbrenner sowie Möglichkeiten zum schnellen Markthochlauf von E-Fuels.

Diese spiegeln in vielen Punkten die Forderungen des ZDK wider, der mit einem Musterbrief die ZVK-Landesverbände um Unterstützung gebeten hat, diesen und die acht Thesen zum Hochlauf der Elektromobilität in Deutschland an ihre Ministerpräsidenten der Länder zu versenden. Die Resonanz viel sehr unterschiedlich aus. Es geht dringender denn je jetzt darum, die Wertschöpfung und Arbeitsplätze in Deutschland zu erhalten, wofür es mehr als nur entsprechenden Rahmenbedingungen braucht, sondern eben auch Flankierungen des politischen Transformationswillens. Darüber hinaus müssen auch Verbraucherinnen und Verbraucher stärker in den Fokus genommen werden, da diese nach wie vor von einer großen Kaufzurückhaltung geprägt sind.

Der ZDK ist mit den maßgeblichen Ministerien und Fachpolitikern des Deutschen Bundestages im Austausch über verschiedene Szenarien einer Förderkulisse. Eine Abwrackprämie für Fahrzeuge mit Verbrennermotor und einem Alter von 15 und mehr Jahren würde den Staatshaushalt jährlich mit drei Milliarden Euro belasten, wie dies in dem jüngsten EKM-Policybrief vorgerechnet wurde, ohne dass aber sichergestellt werden kann, ob dieses Instrumentarium überhaupt funktionieren wird. Der ZDK spricht sich hingegen für ein Förderinstrument aus, das analog zum Umweltbonus zielgerichtet und v.a. verlässlich für Käuferinnen und Käufer von E-Fahrzeugen in den nächsten drei Jahren mit degressiv verlaufenden Prämien ausgereicht wird. Dieses könnte man beispielsweise auf junge Berufseinsteiger und Familien speziell zuschneiden.

Bundestag: Parlamentskreis Automobiles Kulturgut tagt am Freitag

Berlin, 6. November. Zur Herbstsitzung lädt der Parlamentskreis Automobiles Kulturgut (PAK) diesen Freitag in den Deutschen Bundestag. Das Kfz-Gewerbe wird dabei von Matthias Kemmer (Vorsitzender ZDK-Ausschuss Old- und Youngtimer) und Marcel Bürger (ZDK-Referent Old- und Youngtimer) vertreten. Im Fokus stehen diesmal die Erfahrungen mit synthetischen Kraftstoffen bei historischen Fahrzeugen und die europäische Altfahrzeuge-Verordnung.

Insbesondere letztere hatte in der Vergangenheit für große Irritationen gesorgt und stellt die Betriebe des Kfz-Gewerbes weiterhin vor Herausforderungen, insbesondere beim Handel mit Old- und Youngtimern aus dem EU-Ausland. Hier muss aus Sicht des ZDK schnellstmöglich eine klare Regelung gefunden werden, die die Betriebe entlastet.

Der Parlamentskreis, in dem neben Bundestagsabgeordneten und dem ZDK weitere Vertreter aus Verbänden, technischen Überwachern, Wissenschaft und der Old- und Youngtimerszene vertreten sind, ist hierfür eine erste Anlaufstelle zur Platzierung dieses wichtigen Themas. Die Problematik der Identität klassischer Fahrzeuge, die in jüngster Zeit durch einen spektakulären Betrugsskandal für hitzige Debatten in der Szene gesorgt hat, ist ebenfalls auf der Agenda. Auch hier muss gemeinsam mit der Politik nach Wegen gesucht werden, damit derartige Entwicklungen mit ihren negativen Auswirkungen auf den Markt für klassische Fahrzeuge sich nicht wiederholen.

ZDK setzt sich für technologieoffene Förderung klimafreundlicher Fahrzeuge ein

Berlin, 23. Oktober. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat sich im Rahmen des E-Fuels-only-Gesetzes aktiv für eine technologieoffene Förderung im Verkehrssektor eingesetzt. Der Verband begrüßt die geplante steuerliche Gleichstellung von Fahrzeugen, die mit E-Fuels betrieben werden, mit vollelektrischen Fahrzeugen. Gleichzeitig betont der ZDK, dass nicht nur E-Fuels, sondern alle klimaneutralen Kraftstoffe, die den Vorgaben der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED) entsprechen, einbezogen werden sollten. Dies sei entscheidend, um die Klimaziele im Verkehrssektor vollständig zu erreichen.

In seiner Stellungnahme fordert der ZDK eine zügige Anpassung der Energiesteuerrichtlinie (ETD), um den Einsatz von E-Fuels und anderen erneuerbaren Kraftstoffen auf europäischer Ebene steuerlich zu fördern. Bis dahin plädiert der Verband für eine nationale Lösung, um dringend benötigte Investitionen in nachhaltige Kraftstoffe zu unterstützen.

Darüber hinaus weist der ZDK darauf hin, dass es aktuell auf europäischer Ebene keine klare gesetzliche Grundlage für „E-Fuels-only“-Fahrzeuge gibt. Daher setzt sich der Verband für eine flexible Gesetzgebung ein, die zukünftige EU-Definitionen einbeziehen kann. Der ZDK fordert auch, dass alle klimafreundlichen Antriebe, nicht nur Elektrofahrzeuge, im Steuerfortentwicklungsgesetz gleichwertig behandelt werden.

Was der ZDK fordert:

  • Gleichberechtigung aller klimafreundlichen Antriebsarten in der Gesetzgebung.
  • Nutzung aller klimaneutralen Kraftstoffe nach RED-Vorgaben.
  • Beschleunigte Anpassung der europäischen Energiesteuerrichtlinie (ETD).
  • Klarstellung der EU-Regelungen für E-Fuels-Fahrzeuge.
  • Steuerliche Gleichstellung von Elektrofahrzeugen und Fahrzeugen mit klimafreundlichen Antrieben.

Die vollständige ZDK-Stellungnahme finden sie hier.

ZDK fordert stärkere Maßnahmen zur Förderung nachhaltiger Kraftstoffe

Berlin, 23. Oktober. Der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) hat sich in einer aktuellen Stellungnahme intensiv dafür eingesetzt, dass die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) kontinuierlich erhöht wird. Der ZDK betont, dass nur durch diese Maßnahme die nötigen Investitionen in erneuerbare Kraftstoffe und Ladeinfrastruktur sichergestellt werden können, um die ehrgeizigen Klimaziele im Verkehrssektor zu erreichen. In der Stellungnahme zur geplanten Änderung der 38. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes hat der ZDK zudem eine Überarbeitung des § 14 Absatz 4 gefordert, um zukünftige Übererfüllungen, die den Markt für nachhaltige Kraftstoffe destabilisieren, zu verhindern. Außerdem setzt sich der ZDK für strengere Kontrollen und Sanktionen ein, um Betrug im Bereich der Emissionsminderungen künftig effektiver zu bekämpfen.

Hintergrund dieser Stellungnahme ist, dass die Europäische Union bis 2030 eine drastische Reduktion der CO₂-Emissionen im Verkehrsbereich erreichen möchte. Die THG-Quote verpflichtet Kraftstoffanbieter dazu, den CO₂-Ausstoß ihrer Produkte zu reduzieren. Doch aufgrund von Übererfüllungen von 3,4 Millionen Tonnen im Jahr 2022 droht ein Rückgang der Nachfrage nach nachhaltigen Kraftstoffen, was Investitionen in grüne Technologien behindert. Um diesen Trend umzukehren, plant die Bundesregierung, die Übertragung dieser Übererfüllungen für 2025 und 2026 auszusetzen. Der ZDK unterstützt diese Maßnahme, betont jedoch, dass eine sofortige und kontinuierliche Anhebung der THG-Quote notwendig ist, um das Vertrauen der Marktteilnehmer in nachhaltige Lösungen wiederherzustellen und die Klimaziele rechtzeitig zu erreichen. Eine Verzögerung der Anpassung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes bis 2026 könnte das Vertrauen in die THG-Quote und den Markt langfristig schwächen.

Die vollständige ZDK-Stellungnahme finden Sie hier.

Bürokratieentlastung: Normenkontrollrat fordert Praxisnähe, Entschlossenheit und Geschwindigkeit

Berlin, 9. Oktober. In seinem aktuellen Jahresbericht zum Bürokratieabbauzieht der nationale Normenkontrollrat (NKR) eine gemischte Bilanz. Vor allem fehle es bei zentralen Ansätzen zur Bürokratieentlastung an Geschwindigkeit, Entschlossenheit, Verbindlichkeit und Praxistauglichkeit Damit spricht der NKR wesentliche Punkte an, die der ZDK in seinem umfassenden Forderungenkatalog für Bürokratieabbauder Politik übermittelt hat. Gegen Verzögerungen, wie es sie bei der Umsetzung von i-kfz gibt, schlägt der NKR zudem Praxis- und Digitalchecks von Gesetzen vor.

Deutschland müsse laut NKR auch auf europäischer Ebene ein stärkeres Veto bei sich anbahnenden Bürokratiemonstern wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung einlegen. Damit fordert der NKR die Bundesregierung zu einer Politik der klaren Kante gegenüber der EU auf, um vor allem kleine und mittelständische Unternehmen vor dem Auswuchs an Bürokratie aus Brüssel zu schützen.

Doch auch für die nationale Politik findet der NKR klare Worte. Der zu verzeichnende sinkende Erfüllungsaufwand darf aus Sicht des Gremiums nicht darüber hinwegtäuschen, dass nach wie vor viele Effizienzreserven, beispielsweise bei der Standardisierung von Prozessen, nicht genutzt werden. Damit die Praxistauglichkeit zukünftig stärker Berücksichtigung bei der Ausgestaltung von Gesetzen findet, braucht es aus Sicht des NKR eine stärkere Beteiligung der Praxis beim Bürokratieabbau, beispielsweise in Form eines Bürokratieentlastungsportals.

Und damit zeigt sich auch im Jahr 2024, dass viele Baustellen im Bereich des Bürokratieabbaus geblieben sind, die sich nach Einschätzung der Experten des NKR ohne das Wissen aus der Praxis auch zukünftig nicht beheben lassen. Je schneller die Politik das erkennt, umso besser. Der ZDK wird hierbei im engen Schulterschluss mit den Landesverbänden und dem ZDH weiter aktiv am Ball bleiben.

Sogenannter „Autogipfel“ im Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck traf sich mit Vertretern von Hersteller- und Zuliefererbetrieben der deutschen Automobilindustrie. Bild: Pixabay

Berlin, 24. September. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat am 23. September im BMWK ein Gespräch zwischen Hersteller- und Zuliefererbetrieben der deutschen Automobilindustrie abgehalten. Zwar wurde dieses in der Presse als „Autogipfel“ bezeichnet, es handelte sich jedoch lediglich um ein industriepolitisches Gespräch in Anbetracht der wirtschaftlichen Lage des VW-Konzerns. Auf Nachfrage wurde dem ZDK bereits im Vorfeld bestätigt, dass es sich bei diesem Treffen nicht um einen Autogipfel handelt, wie er regelmäßig im Bundeskanzleramt stattfindet. Noch vor dem Gespräch im BMWK, bei dem auch der VDA vertreten war, stand ZDK-Präsident Arne Joswig im Austausch mit VDA-Präsidentin Hildegard Müller.

Der ZDK hat zudem in einem Anschreiben an Bundesminister Habeck betont welche Rolle ein positives Image der Technologie Elektromobilität bei deren Hochlauf spielt, die Kosten für diese heute noch deutlich zu hoch sind und es eines bedarfsgerechten Ausbaus der Ladeinfrastruktur bedarf. Hierzu hat der ZDK sein Fünf-Punkte-Programm für Elektromobilität eingereicht. Zudem plädierte der ZDK für das Vorziehen der Revision der CO2-Flottenregulierung auf 2025. Bundesminister Habeck sagte im Anschluss des Termins zu, sich auf europäischer Ebene für diese frühzeitige Revision einzusetzen. Weitere Maßnahmen wurden nicht beschlossen.

Bürokratieabbaugesetz bleibt weit hinter Erwartungen zurück

Berlin, 24. September. Die ausufernde Flut an Bürokratie ist in Summe für mittelständische Betriebe längst untragbar. Das Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) wird am Donnerstag, dem 26.09.2024, voraussichtlich in zweiter und dritter Lesung im Deutschen Bundestag verabschiedet. Leider bleibt das Gesetz angesichts der zahlreichen Forderungen des ZDKhinter unseren Erwartungen weit zurück. Offenbar haben vor allem das Arbeits- und Wirtschaftsministerium weitere Entlastungen, die von ZDK und der Wirtschaft gefordert wurden, nicht weiterverfolgen wollen.

Der ZDK hat in direkten Gesprächen mit Abgeordneten der Ampel-Koalition aber darauf hingewirkt, dass das Bundesjustizministerium mit Nachdruck an einer Bürokratieentlastungsverordnung arbeitet, um beispielsweise das Thema Doppelprüfung von Messgeräten, wenn sie im Rahmen der technischen Fahrzeugüberwachung eingesetzt werden, zu vereinfachen. Diese soll noch bis Jahresende an das Bundeskabinett und anschließen an den Bundesrat zur Verabschiedung weitergeleitet werden. Während einerseits die Ampelkoalition das Bürokratieentlastungsgesetz debattiert, kommen aufgrund europäischer Regulierung anderseits die Nachhaltigkeitsberichtserstattung auch für Autohäuser ab einem Umsatz von 50 Mio. EUR in das Pflichtprogramm jährlicher Dokumentationspflichten. Mit anderen Worten: der Abbau von Bürokratie erfolgt in langsamen und kleinen Schritten, während neue bürokratische Regelungen im Eiltempo eingeführt werden.

Anpassung des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes an EU-Richtlinie

Berlin, 9. September. Die Novelle des Treibhausgas-Emissionshandelsgesetzes (TEHG) sieht die nationale Umsetzung der von der EU im Rahmen von „Fit for 55“ beschlossenen Änderung am europäischen Emissionshandel (EU-ETS) vor. Der Entwurf enthält Änderungen zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) sowie zum Übergang der Sektoren Verkehr und Gebäude in einen zweiten europäischen Emissionshandel (ETS II). Der ZDK begrüßt die Bestrebungen, mit der Anpassung des TEHG an die Änderung der Richtlinie 2003/87/EG einen wesentlichen Beitrag zur Treibhausgasreduzierung zu leisten. Die darin enthaltenen Vorschläge sind jedoch nicht weitgehend und detailliert genug, sodass man die Auswirkungen für die Endverbraucher nicht absehen kann.

In seiner Stellungnahme vom 14. August 2024 forderte der ZDK das BMWK auf

  • die Bereitstellung einer Bandbreite an erneuerbaren Kraftstoffen an Tankstellen zu ermöglichen,
  • die Energiesteuer auf CO2-neutrale Kraftstoffe zu senken,
  • weitere bürokratischer Aufwände für die Wirtschaft zu vermeiden.

Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie: Politik muss konkreter werden!

Juli 2024. Nach gut zwei Jahren Vorarbeit wurde nun der Entwurf der Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) durch das federführende Bundesministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (BMUV) veröffentlicht. Es geht darum, Regeln zu formulieren, damit möglichst viele Rohstoffe wiederverwendet werden können. Für das Kfz-Gewerbe ist das besonders wegen der HV-Batterien relevant. Leider fehlen konkrete Vorschläge, wie aus Sicht der Politik in Zukunft ein nachhaltiger Umgang mit HV-Batterien aussehen soll. Dabei stehen die Kunden bereits heute und nicht erst in ferner Zukunft mit ihren defekten batterieelektrischen Fahrzeugen in den Autohäusern und Werkstätten. Daher fordern wir eine praxisnahe und ideologiefreie Ausgestaltung der NKWS beim Thema Fahrzeugbatterien unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Expertise der Kfz-Branche. Die Stellungnahmeging in einem Rundschreiben an alle Landesverbände.

Die NKWS befindet sich gegenwärtig in der Ressortabstimmung mit den anderen Bundesministerien. Danach wird die Strategie fertiggestellt. Auf Basis der Strategie sind in einem nächsten Schritt konkrete Gesetzesvorhaben zu erwarten. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass die Interessen des Kfz-Gewerbes bei der Überarbeitung berücksichtigt werden.

Bundeshaushalt: ZDK für mehr Investitionen in Straßeninfrastruktur

Juli 2024. Das Bundeskabinett hat pünktlich zur parlamentarischen Sommerpause in der vergangenen Woche erste Eckpunkte zum Haushaltsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 vorgestellt. Dabei wurden auch zusätzliche Investitionssummen für den Erhalt und Ausbau der Straßeninfrastruktur in Aussicht gestellt, so wie wir es mit Nachdruck eingefordert haben. Konkrete Zahlen wird es jedoch erst ab dem 17. Juni durch den Kabinettsbeschluss und die anschließende Einleitung des parlamentarischen Abstimmungsprozesses geben.

Der ZDK fordert in diesem Zusammenhang, dass auch in Zukunft genug Geld in die Straße investiert wird. Straßen sind die Lebensadern der Mobilität und Wirtschaft in Deutschland. Erhalt und Ausbau von Straßeninfrastruktur haben aus Sicht des Kfz-Gewerbes gesamtgesellschaftliche Priorität. Gleichzeitig warnt der ZDK in einem breiten Bündnis aus Verbänden und Institutionen vor den Folgen von Etatkürzungen oder Umschichtungen zu Lasten der Straße (zu unserer PM) . Dafür machen wir uns auch in Zukunft stark.

ZDK fordert klare Leitlinien der Politik

Fake Biodiesel aus China, zu hohe Stickstoffwerte – Endlich mit Skepsis gegenüber alternativen Kraftstoffen aufräumen

Juli 2024. Eine langfristige Verkehrsprognose des Verkehrsministeriums zeigt auf, dass der Verkehr bis 2051 auf deutschen Straßen wachsen wird. Das gilt besonders für den Straßengüterverkehr. Die Straße wird also, wie es aussieht, Verkehrsträger Nummer eins bleiben. Auf Deutschlands Straßen ist eine Bestandsflotte von rund 49,1Mio. Pkw und 6,2 Mio. Nutzfahrzeugen unterwegs. Dabei handelt es sich zum Großteil um Verbrenner, die bis dato mit fossilen Brennstoffen betankt werden. Damit diese Fahrzeuge zukünftig möglichst klimaneutral unterwegs sein können, muss der Umstieg von fossilen hin zu alternativen Kraftstoffen zügig passieren. Zur Auswahl stehen dabei synthetische Kraftstoffe, sogenannte RFNBO (Renewable Fuels of Non Biologic Origin) wie E-Fuels und Wasserstoff oder paraffinische Dieselkraftstoffe wie HVO100.

Startschuss Mai 2024 - HVO100 an deutschen Tankstellen erhältlich

Seit dem 29. Mai dieses Jahres ist der fortschrittliche Biodiesel HVO100 hierzulande offiziell für den freien Verkauf zugelassen und kann an diversen Tankstellen in Deutschland getankt werden. Andere Länder führten den aus Pflanzenölen und tierischen Fetten hergestellten Biodiesel bereits Monate zuvor ein. Die Vorteile:

  • HVO100 reduziert die Treibhausgasemissionen im Vergleich zu fossilem Diesel signifikant. Grund für die umweltfreundliche Wirkung ist die Herstellung aus erneuerbaren Rohstoffen, was für einen geringeren CO2-Fußabdruck sorgt.
  • Der klimafreundliche und non-fossile Dieselkraftstoff kann in gängigen Dieselmotoren ohne Modifikation verwendet werden.
  • HVO100 ist schwefelfrei und die Abgase enthalten nachweisbar weniger Stickoxide und Feinstaub als herkömmlicher Diesel.

Kritik und Verantwortung der Politik

Leider kursieren entgegen all den Vorzügen von HVO (Hydrotreated Vegetable Oils) immer wieder Falschmeldungen, die zu Verunsicherung in der Bevölkerung beitragen. Erst vor wenigen Tagen nahm der ADAC öffentlich Stellung zu Falschdarstellungen der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die den neuen Dieselkraftstoff auf Basis angeblicher ADAC-Zahlen diskreditiert und als gesundheitsschädlich einstuft.

Berechtigte Bedenken gab es hinsichtlich falsch deklarierter Biokraftstoffe, insbesondere aus China. Gemeinsam mit dem Forum für Zukunftsenergien lud der ZDK im April in die Hauptstadtrepräsentanz ein, um sich zur Thematik auszutauschen und wies bereits vor Monaten darauf hin, dass die Politik ihre entscheidende Rolle bei der Förderung und speziell der Sicherstellung der Qualität und Nachhaltigkeit alternativer Kraftstoffe ernst nehmen muss. Um den Herausforderungen zu begegnen, müssen strenge Zertifizierungs- und Überprüfungsprozesse implementiert werden. Damit kann sichergestellt werden, dass importierte Kraftstoffe den hohen Standards entsprechen, die für die nachhaltigen Lösungen erforderlich sind. Nur so kann das Vertrauen der Verbraucher in alternative Kraftstoffe als Pendant zur Elektromobilität gestärkt werden.

Die zuständigen Ministerien und das Umweltbundesamt müssen klare und transparente Richtlinien etablieren, sodass Skandale der Vergangenheit angehören und die nachweislichen Vorteile alternativer Kraftstoffe gegenüber fossilen Kraftstoffen zur CO2-Reduktion des gesamten Verkehrssektors beitragen.

Besonders in Betracht auf die rückläufigen Verkaufszahlen und die fehlende Ladeinfrastruktur der E-Mobilität leisten alternative Kraftstoffe einen bedeutenden Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen.

Der ZDK wird sich weiter dafür einsetzen, dass die Politik die nötigen Regelungen und Anreize für eine gelungene Verkehrswende schafft. Die Regierung stellte vergangene Woche den Haushalt 2025 vor, für den auch Investitionen angedacht sind, die steuerliche Gleichstellungen für ausschließlich mit E-fuels betriebene Fahrzeuge mit vollelektrischen Fahrzeugen bei der Kfz-Steuer zum Ziel haben. Aus Sicht des ZDK ist dies ein erster Schritt in die richtige Richtung.