Hamburg. Die nach wie vor bestehende Unklarheit bei der Förderung von E-Fahrzeugen über den 31.12.2022 hinaus verunsichert potenzielle Kunden. Das zeigen die Ergebnisse einer Blitzumfrage, die der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) vom 31. Mai bis zum 7. Juni unter Autohäusern in Deutschland durchgeführt hat.
Im Zeitraum Januar bis Mai 2022 haben sich demnach 43% der an rein batterieelektrischen Fahrzeugen (BEV) und 45% der an Plug-in-Hybriden (PHEV) Interessierten gegen den Kauf entschieden. Eine andere Antriebsart wählten 23% der BEV- und 24% der PHEV-Interessenten. Gründe dafür waren die ungewissen Ausgestaltung des Umweltbonus und die unsicheren Lieferzeiten.
Zum Thema Lieferzeiten gaben die befragten Betriebe an, dass von den aktuell vorliegenden Kundenbestellungen rein batterieelektrischer Fahrzeuge (BEV) sowie von Plug-in-Hybriden (PHEV) durchschnittlich 56% der BEV sowie 63% der PHEV voraussichtlich noch in diesem Jahr ausgeliefert würden. Im kommenden Jahr 2023 werden es voraussichtlich 40% der bestellten BEV und 32% der bestellten PHEV sein. Der Rest (4% BEV und 5% PHEV) wird dann erst im Jahr 2024 zu den Kunden kommen.
„An diesen Ergebnissen ist klar zu sehen, dass die Ausgestaltung der Förderrichtlinie große Auswirkungen auf die direkt im Kundenkontakt stehenden Autohäuser hat“, sagte ZDK-Präsident Karpinski. „Denn es sind Händler, die Kunden zu den Förderbedingungen beraten, bei der Beantragung unterstützen und die erforderlichen Dokumente zum Einreichen des Antrags bereitstellen.“
Deshalb erneuerte er seine Kritik am Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zur Neuregelung des Umweltbonus, der aus Sicht des ZDK in die falsche Richtung gehe. „Statt das Datum der Fahrzeugbestellung als maßgebend für den Förderantrag zu nehmen, wie wir das schon seit längerem fordern, soll es wie bisher beim Datum der Fahrzeugzulassung bleiben. Bei langen Lieferfristen haben weder Kunden noch Händler Planungssicherheit.“
Ähnliches gelte für den geplanten Stopp der Förderung von Plug-in-Hybriden ab dem 1.1.2023. Laut dem BMWK-Entwurf würde eine Förderung von PHEV in Abhängigkeit von der elektrischen Fahrleistung zu unverhältnismäßig hohem Aufwand führen. „Hier fragt man sich, warum der niedrigschwellige Einstieg in die Elektromobilität auch aus Gründen bürokratischer Bequemlichkeit auf den Index kommen soll. Denn es ist naiv zu glauben, dass die PHEV-Interessenten sich jetzt kollektiv für rein batterieelektrische Fahrzeuge entscheiden“, so Jürgen Karpinski.
Der ZDK habe dem Bundeswirtschaftsminister bereits im März eine 12-seitige Stellungnahme mit detaillierten Vorschlägen zur Neugestaltung des Umweltbonus bereitgestellt. „Noch ist es Zeit, diese Vorschläge zu berücksichtigen – im Sinne der Umwelt, aber auch der potenziellen Kunden und nicht zuletzt im Sinne der Autohändler, die täglich im Kundenkontakt stehen.
Daher rufen wir die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker erneut dringend dazu auf, diese wichtigen Aspekte in der Ressortabstimmung zu berücksichtigen“, so der Appell des ZDK-Präsidenten.