Branchenlösung von ZDK und ZusammenStromen wird erweitert
Bonn. Ab sofort können Autohäuser auch für ihre Kunden aktiv werden, damit diese für ihre batterieelektrisch betriebenen Fahrzeuge (BEV) die Vergütung im Rahmen der THG-Minderungsquote erhalten. Dafür haben ZDK und ZusammenStromen in einem ersten Schritt eine einfache Vermittlungsstrategie erarbeitet.
„Registrierte Autohäuser und Kfz-Betriebe können bei ihren Bestands- und Neukunden per individuellem Einladungslink für die Registrierung bei geld-für-eAuto.de werben. Unser Kooperationspartner ZusammenStromen wickelt dann den weiteren Prozess für die Kunden ab und zahlt innerhalb von zirka sechs Wochen die THG-Prämie aus“, erläutert ZDK-Experte Christoph Stricker das Verfahren. Für die Vermittlung eines E-Autos erhält der Betrieb die bekannte Provision für Kfz-Betriebe in Höhe von 50 Euro pro Fahrzeug.
Als nächsten Schritt setzen ZDK und ZusammenStromen einen rechtssicheren Prozess auf, mit dem die Betriebe über die Plattform geld-für-eAuto.de die Abwicklung der THG-Quotenvergütung für Fahrzeuge der Kundinnen und Kunden auch komplett eigenständig übernehmen und mit eigenen Dienstleistungen verknüpfen können. „Dann hat jedes Autohaus die Wahl, wie es die THG-Quote in seinem eigenem Leistungsportfolio verwenden möchte“, so Christoph Stricker.
Bisher schon können sich Autohäuser und Kfz-Betriebe auf der Plattform geld-für-eAuto.de registrieren und mit wenigen Klicks eine Prämie für BEV-Eigenzulassungen sichern.
Nach Registrierung kann die jährliche Vergütung von 275 Euro pro BEV sowie eine zusätzliche einmalige Fahrzeugprämie in Höhe von 50 Euro pro E-Auto auf der Plattform durch das Hochladen des Kfz-Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) gesichert werden. Die Vergütung wird jeweils pro zugelassenem Fahrzeug und Kalenderjahr geleistet. Hierbei sind alle Eigenzulassungen der Kfz-Betriebe prämienberechtigt, unabhängig vom jeweiligen Zulassungsjahr.
„Bisher haben sich bereits über 600 Betriebe auf der Plattform angemeldet und rund 2.800 Vorführwagen registriert“, so Luca Schmadalla, CEO der ZusammenStromen GmbH. „Bei 45.696 BEV-Neuzulassungen auf Kfz-Händler im vergangenen Kalenderjahr gibt es noch großes Potenzial für Autohäuser und Kfz-Betriebe, sich die Vergütung im Rahmen der THG-Minderungsquote zu sichern.“