THG-Minderungsquote: Autohäuser können jetzt im Kundenauftrag agieren

ZDK und ZusammenStromen zünden die dritte Stufe der Branchenlösung – Attraktives Geschäftsmodell zur Kundenbindung

Bonn. Autohäuser und Kfz-Betriebe können jetzt die Abwicklung der THG-Quotenvergütung für reine Elektrofahrzeuge ihrer Kundinnen und Kunden auch komplett eigenständig übernehmen und mit eigenen Dienstleistungen verknüpfen. Damit zünden ZDK und ZusammenStromen die dritte Stufe der zukunftsorientierten Branchenlösung. 

„Neben der Vermittlung von Kunden können Autohäuser nun auch einen eigenen Vermarktungsvertrag über THG-Quoten mit ihren Kunden abschließen“, erläutert ZDK-Experte Christoph Stricker. „Das eröffnet die Möglichkeit, die Vergütungshöhe und -leistung selbst festzulegen, etwa in Form einer Barprämie oder eines Gutscheins für ein hauseigenes Servicepaket, eine Wallbox oder für Ersatzmobilität im Urlaub, um ein paar Beispiele zu nennen. Wir geben den Betrieben damit ein attraktives Instrument zur Kundenbindung über mehrere Jahre hinweg an die Hand.“

Die rechtssicheren Vertragsdokumente und Abwicklungshinweise finden sich im Account für Kfz-Betriebe auf der Plattform geld-für-eAuto.de. Auf dieser Basis behält das Autohaus den Kundenkontakt exklusiv und die Abwicklung mit dem Umweltbundesamt wird im Hintergrund durch die Plattform übernommen. Die Auszahlung der Prämie erfolgt dann an das Autohaus. Im Jahr 2022 sind das 325 Euro pro Fahrzeug.

Alle wichtigen Informationen zum Thema THG-Minderungsquote hat der ZDK hier zusammengefasst. Dazu gehören ein umfassender Fragen-Antworten-Katalog, ein Erklärvideo, ein Podcast und nicht zuletzt das Angebot eines Online-Seminars. Dort werden das neue Förder- und Verkaufsinstrument sowie die daraus resultierenden Geschäftsmöglichkeiten für Autohäuser thematisiert.

Bisher schon können sich Autohäuser und Kfz-Betriebe auf der Plattform geld-für-eAuto.de registrieren und mit wenigen Klicks eine Prämie für BEV-Eigenzulassungen oder für vermittelte Kunden sichern.

Nach Registrierung kann die jährliche Vergütung von 275 Euro pro BEV sowie eine zusätzliche Vermittlungsprämie in Höhe von 50 Euro pro E-Auto auf der Plattform durch das Hochladen des Kfz-Fahrzeugscheins (Zulassungsbescheinigung Teil I) gesichert werden. Die Vergütung wird jeweils pro zugelassenem Fahrzeug und Kalenderjahr geleistet.

„Bisher haben sich bereits über 1.300 Betriebe auf der Plattform angemeldet und rund 8.000 Vorführ- und Kundenfahrzeuge registriert“, so Luca Schmadalla, CEO der ZusammenStromen GmbH. „Mit der zusätzlichen Möglichkeit, im Kundenauftrag die THG-Quote abzuwickeln, können Kfz-Betriebe durch die Herausgabe eigener Leistungen zusätzliche Wertschöpfung generieren und ihre Kunden durch ein noch besseres Angebot langfristig an sich binden. Unsere Branchenlösung bietet einfache und sichere Möglichkeiten für die Betriebe von dem Marktpotenzial von rund 600.000 BEV-Neuzulassungen in den letzten zwei Jahren zu profitieren.“