ZDK plädiert dafür, die technische Fahrzeugüberwachung digital und unbürokratisch auszugestalten
Bonn/Berlin. Die Reform der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) steht an. In einer Stellungnahme zum Referentenentwurf aus dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) begrüßt der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) die angestrebte Weiterentwicklung.
„Insbesondere die Prüfstützpunkte (PSP) erfüllen eine wichtige Funktion bei der flächendeckenden Überwachung von Fahrzeugen aller Art“, betont ZDK-Präsident Arne Joswig. In diesen qualifizierten Kfz-Werkstätten werden jährlich über 23,5 Millionen Hauptuntersuchungen (HU) von Prüfingenieuren der Überwachungsorganisationen sowie mehr als 12 Millionen Abgasuntersuchungen (AU) eigenständig durchgeführt.
Laut dem Referentenentwurf zur Reform der StVZO soll die bisher übliche wiederkehrende Überwachung der Prüfstützpunkte (mindestens einmal in drei Jahren) durch die Kfz-Innungen zukünftig entfallen. Laut dem ZDK seien in der Praxis große Unterschiede und Intransparenz in der Qualität der Prüfstützpunkte zu beobachten.
„Deshalb sollten die Prüfstützpunkte in das öffentlich-rechtliche Anerkennungssystem für Kfz-Werkstätten mit einbezogen werden, um einheitliche Standards für Sicherheit und Umweltschutz zu gewährleisten“, fordert der ZDK-Präsident. Bereits jetzt werden die Prüfstützpunkte in 14 Bundesländern in der Zentralen Datenbank des Kfz-Gewerbes (ZDB) erfasst. Bei Vorlage einer gesetzlichen Regelung könnten auch die beiden fehlenden Bundesländer schnell nachziehen.
In seiner Stellungnahme setzt sich der ZDK außerdem dafür ein, dass die Rahmenbedingungen für die technische Fahrzeugüberwachung möglichst digital und unbürokratisch ausgestaltet werden. „Nun gilt es, die Chance für ein echtes Update der Kfz-Überwachung zu ergreifen“, so ZDK-Präsident Joswig.
In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf hält der ZDK außerdem eine stärkere Einbeziehung von Fahrassistenzsystemen (FAS) in die technische Fahrzeugüberwachung für sehr wichtig. Aktuelle Untersuchungen würden zeigen, dass die Zuverlässigkeit dieser Systeme sehr unterschiedlich sei. Das werde durch teilweise zu beobachtende unsachgemäße Wartung und Reparatur verstärkt. Der Verordnungsgeber sei deshalb aufgerufen, im Dialog mit den Branchenexperten empirische Grundlagen zu ermitteln und einen Vorschlag vorzubereiten, der die Risiken unzureichend gewarteter und reparierter Assistenzsysteme minimiert.
Darüber hinaus setzt sich der ZDK dafür ein, dass die bereits im Oktober 2021 realisierte Abschaffung der Doppelprüfung (Eichung und Kalibrierung) von Abgas-Messgeräten künftig auch für alle bei der Hauptuntersuchung eingesetzten Messgeräte gelten sollte, beschränkt auf eine ausschließliche Kalibrierung. Das sei ein weiterer wichtiger Schritt, bürokratische und finanzielle Lasten für die Kfz-Betriebe zu minimieren.
Schließlich fordert der ZDK einheitliche Prüfvorgaben für die Durchführung von Fahrzeuguntersuchungen, um die Qualität dieser Untersuchungen oder Prüfungen und das Detektieren möglicher Fahrzeugmängel zu erhöhen. Hier weise der bereits für die Sicherheitsprüfung (SP) an Nutzfahrzeugen vorgegebene Weg von Prüfvorgaben die Richtung.