Wenn der Sommer zur Gefahr wird
Es braucht keine Rekordtemperaturen, damit sich der Innenraum aufheizt. Bereits bei Werten um 28 Grad Celsius steigt die Temperatur in einem geparkten und geschlossenen Auto unter prallen Sonnenstrahlen nach einer Stunde auf 60 Grad. Bereits nach 30 Minuten werden 40 Grad überschritten. Dann drohen Mensch und Tier gesundheitliche Schäden, wie Ohnmacht, Sonnenstich oder Kreislaufversagen. Deshalb sollten unter keinen Umständen Kinder, hilfsbedürftige Menschen oder Tieren allein im Fahrzeug zurückgelassen werden.
Auch nicht mal eben, um einzukaufen oder zum Bankautomaten zu laufen. Denn schon geringe Verzögerungen können für die Insassen im geschlossenen Fahrzeug bedrohlich werden. Es hilft auch nicht, wenn die Fenster einen Spalt geöffnet sind. Der Abkühleffekt ist marginal, mehr als fünf Grad sind es nicht. Die Außenlackierung hat einen gewissen Einfluss, weiße Autos bleiben etwas kühler als schwarze. Und auch helle Innenausstattungen heizen sich weniger auf als dunkle und geben entsprechend weniger Wärme an den Innenraum ab.
Das alles wirkt sich aber nicht entscheidend auf Tempo und Grad der Aufheizung aus. Gegenmittel: im Schatten parken. Aber Vorsicht, die Sonne wandert im Uhrzeigersinn. Wo eben noch Schatten war, knallt in einer halben Stunde vielleicht schon wieder die Sonne. Und wie verhält sich, wer eingeschlossene Menschen oder Tiere in einem geparkten Fahrzeug bemerkt? Jedenfalls nicht lange warten. Sondern prüfen, ob sie auf Ansprache reagieren.
Ist ersichtlich, dass bereits akute Gefahr droht, die am weitesten von der Person entfernte Seitenscheibe einschlagen, das Fahrzeug öffnen und die Person oder das Tier in den Schatten bringen und mit Getränken versorgen sowie zusätzlich die Polizei benachrichtigen. Es kann auch nicht schaden, Passanten anzusprechen, um sie als mögliche Zeugen benennen zu können. Denn grundsätzlich sind solche Aktionen, wie das Einschlagen einer Scheibe zur Rettung von Mensch und Tier, durch den Paragraphen 34 Strafgesetzbuch (Rechtfertigender Notstand) gedeckt. Es soll aber auch schon uneinsichtige Fahrzeugbesitzer gegeben haben, die mit der unverzüglichen Rettung ihres zwei- oder vierbeinigen Familienmitglieds nicht einverstanden waren.