E-Scooter fahren: Das ist erlaubt, das nicht

Auch E-Scooter-Fahrer müssen die Verkehrsvorschriften beachten. Foto: ProMotor/shotshop-llcv

E-Scooter fahren: Das ist erlaubt, das nicht

Schnell, unkompliziert, cool – E-Scooter erobern die Städte. 

Seit Juni vergangenen Jahres nun mit Zulassung und genutzt  vor allem von Touristen und jungen Leuten im Leih-Betrieb – leider nicht immer vorschriftsmäßig. Immer wieder kommt es durch verkehrswidriges Verhalten, Unachtsamkeit oder Alkohol zu Unfällen und Konflikten vor allem mit Radfahrern und Fußgängern.

Das Fazit einer Beobachtung des ADAC in sechs deutschen Städten:  Ein Viertel der Fahrer kennt die Regeln nicht oder hält sich nicht daran. Vor dem Saisonstart klären wir: Wo dürfen E-Scooter überhaupt rollen? Und welche Vorschriften gelten außerdem? 

Was sind E-Scooter überhaupt?

E-Scooter, nicht zu verwechseln mit E-Rollern, sind Elektrokleinstfahrzeuge mit einem elektrischen Antrieb, einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 6 bis 20 km/h, einer vorgeschriebenen Brems- und Beleuchtungsanlage, einer Lenk- und Haltestange sowie einer Glocke. 

Für die Zulassung sind eine Betriebserlaubnis und eine Versicherungsplakette Pflicht. Einzelheiten regelt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV).  

Wer darf die Roller benutzen?

Jeder, der mindestens 14 Jahre alt ist. Eine Führerscheinprüfung gibt es nicht. Der diesjährige Verkehrsgerichtstag in Goslar hat allerdings die Einführung einer Prüfbescheinigung gefordert. Einige Verleiher bieten Fahrtrainings an, in denen die Fahrpraxis und das richtige Verhalten im Straßenverkehr vermittelt werden. 

Welches Tempo ist erlaubt, und wo dürfen die Tretroller fahren und abgestellt werden?

Erlaubt ist maximal Tempo 20. E-Scooter dürfen auf Fahrradstraßen, Radwegen oder -streifen, und wenn diese nicht vorhanden sind, auf der Straße rollen. Tabu sind Gehwege und Fußgängerzonen, sofern dort nicht das Schild "E-Scooter frei" steht. 

Ist es auch in Einbahnstraßen präsent, in denen Radfahrer in Gegenrichtung unterwegs sind, dürfen auch E-Scooter dort fahren. Beim Verbot für Fahrzeuge aller Art (Zeichen 250) ist es gestattet, die Elektrokleinstfahrzeuge zu schieben.

Abgestellt werden die elektrischen Tretroller auf dem Gehweg, am Straßenrand und – wenn erlaubt – in der Fußgängerzone. Allerdings immer so, dass sie keine Fußgänger und vor allem Rollstuhlfahrer behindern. Im Gespräch sind bundesweite Vorgaben für Abstellplätze. 

Oft gesehen: Die Scooter fahren nebeneinander, oder es stehen zwei Personen drauf. Erlaubt?

Verboten! Ebenso wie das freihändige Fahren und das Anhängen an ein Auto.

Welche Ampelregelung müssen die E-Flitzer-Fahrer beachten?

Dieselbe wie die für Radfahrer. Gibt es keine Fahrrad-Ampel, gilt die für den fließenden Verkehr.

Ein großes Problem sind alkoholisierte E-Scooter-Nutzer. Welche Promillegrenzen gelten?

Das wissen leider nur wenige: die für Autofahrer! Wer mit 0,5 bis 1,09 Promille im Blut unterwegs ist, riskiert 2 Punkte in Flensburg, 1 Monat Fahrverbot und 500 Euro Geldstrafe. 

Verschulden die Alkoholsünder einen Unfall, gefährden sie andere Verkehrsteilnehmer oder haben sie Ausfallerscheinungen, drohen bereits bei einem Wert ab 0,3 Promille 3 Punkte, Freiheits- oder Geldstrafe und die Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate. 

Ab 1,1 Promille kommt es dafür noch nicht einmal darauf an, ob ein Fahrfehler vorliegt. Ab 1,6 Promille muss vor der Wieder-/Ersterteilung einer Fahrerlaubnis eine medizinisch-psychologische Untersuchung bestanden werden.

Wichtig, weil E-Scooter in der Regel von jungen Leuten gelenkt werden: Für Fahrer unter 21 Jahren und Autoführerschein-Neulinge in der Probezeit ist Alkohol absolut tabu.

Ist das Tragen eines Helmes Pflicht?

Nein, aber die Benutzung wird aufgrund der hohen Unfallgefahr dringend empfohlen. 

Dürfen die Roller in Bus und Bahn mitreisen?

Zusammengeklappte Modelle akzeptiert die Deutsche Bahn als Handgepäck. Für alle anderen muss eine Fahrkarte gekauft werden. Welche Regelungen die Betriebe des öffentlichen Nahverkehrs festgelegt haben, ist vor Ort zu erfragen. 

Gibt es einheitliche EU-Regeln für E-Scooter?

Leider nein. Die EU-Länder regeln das ganz unterschiedlich. Einige haben bereits Vorschriften erlassen, teilweise gibt es Verbote, in einigen Staaten gelten kommunale Vorschriften  oder aber gar keine. 

Der Trend: In der Regel dürfen die E-Tretroller auf Radwegen gefahren werden, Gehwege sind tabu, und das Tragen eines Helmes ist freiwillig. Eine Übersicht über die landesspezifischen Bestimmungen gibt es unter anderem beim ADAC.

 

Foto: ProMotor/shotshop-llcv