Alle Jahre wieder: Spätestens beim ersten Schneefall rennen Autofahrer den Werkstätten die Türen ein. Nur, um noch einen Termin für den Reifenwechsel zu ergattern. Auch sonst sind viele Pflichten, Vorschriften und Empfehlungen in punkto Winterreifen im Laufe des Jahres schnell vergessen. Was Autofahrer jetzt wissen müssen.
Alpine-Symbol ab Oktober für alle Pflicht
Winter- und Ganzjahresreifen mit den Kennzeichen „M+S“, „M&S“ und M.S.“ gelten ohne das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) ab Oktober 2024 nicht mehr als Winterreifen. Damit endet die Ausnahmeregelung für bis 2017 produzierte Reifen. Der Herstellungszeitraum ist anhand der DOT-Nummer (1217 = 12. KW 2017) auf der Reifenflanke zu erkennen.
Winterreifenpflicht situativ
Hierzulande herrscht keine generelle Winterreifenplicht. Entscheidend sind die Wetter- und Straßenverhältnisse: Bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte“ müssen Winterreifen laut Paragraph 2, Absatz 3a der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) aufgezogen werden.
Ohne Winterreifen satte Bußgelder
Winterreifen geben mit ihrem ausgeprägtem Profil und der weicheren Gummimischung besonders beim Spurhalten und Bremsen auf Glätte, Schnee und Matsch Sicherheit. Werden Autofahrer ohne die Winterspezialisten erwischt wird, riskieren sie deshalb ein Bußgeld ab 60 Euro und einen Punkt in Flensburg. Auch die Halter werden übrigens mit 75 Euro und einem Punkt zur Kasse gebeten.
Reifenwechsel von O bis O bewährt
Bis zum ersten Schneefall sollten Autofahrer mit dem Reifentausch nicht warten. Die Werkstatt-Termine sind da längst ausgebucht. Seit Jahrzehnten bewährt haben sich für den Montagezeitpunkt zwei Regeln: von O (Oktober) bis (Ostern) oder über längere Zeit eine Temperatur unter sieben Grad Celsius.
Vier Millimeter Mindestprofiltiefe empfohlen
Obwohl der Gesetzgeber nur eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm vorschreibt, raten Experten für Winterreifen mindestens 4 mm. Erst dann spielen die Pneus ihre Eigenschaften auf Eis und Schnee aus.
Tempoaufkleber nicht vergessen
Häufig haben Winterreifen einen niedrigeren Geschwindigkeitsindex als die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs. Dann muss ein Aufkleber dieses Tempo im Sichtfeld des Fahrers darüber informieren. Fehlt er, drohen 5 Euro Bußgeld. Wird der Fahrer mit überhöhtem Tempo erwischt, werden 25 Euro fällig.
Winterreifen auf Mietwagen Pflicht
Auch Mietwagen müssen bei winterlichen Verhältnissen mit Winterreifen ausgerüstet sein. Ansonsten droht den Unternehmen ein Bußgeld. Kunden können die Annahme verweigern.
Sommerreifen optimal lagern
Die Winterspezialisten sind drauf und gut ist? Mitnichten. Jetzt sollten sich Werkstatt und Autofahrer um das richtige Einmotten der Sommerware kümmern: säubern, Schäden sichten, trocknen, versiegeln, Luftdruck leicht erhöhen, kennzeichnen, dunkel, kühl und trocken lagern. Das übernehmen auch die meisten Autohäuser und Kfz-Werkstätten.