Knöllchen aus dem Ausland – kein Kavaliersdelikt

Im Ausland geblitzt worden? Das wird mitunter teurer als in Deutschland. Bild: Pixabay/manfredrichter

Autofahrer tappen immer wieder in Tempokontrollen oder begehen Parkverstöße. Dumm nur, wenn das in unseren Nachbarländern passiert. Knöllchen aus dem Ausland sind oft teurer als in Deutschland.

Teuer oder erschwinglich?

Spitzenkassierer bei Temposünden in Europa ist laut ADAC-Bußgeldrechner Großbritannien. Die Inselpolizisten kassieren bei einer Überschreitung von 20 km/h bis zu 1.170 Euro. Norwegen liegt ab 620 Euro weit vorn, und die Niederlande sind immerhin noch mit mindestens 215 Euro gut dabei. Zum Vergleich: In Deutschland geht’s bei 60 Euro los. Parkverstöße ahnden Ungarn (bis 330 Euro), Estland, Rumänien und Spanien (jeweils bis 200 Euro) am schärfsten. Hierzulande kosten sie 10 bis 110 Euro.

Bezahlen oder aussitzen?

Wichtig zu wissen: Bußgelder aus EU-Ländern ab 70 Euro inklusive Verwaltungskosten können gemäß EU-Vollstreckungsübereinkommen in Deutschland nachträglich eingefordert werden. Österreich holt sich die Strafen schon ab 25 Euro plus Verwaltungskosten. Flattern Bußgelder aus Nicht-EU-Ländern ins Haus – Glück gehabt. Ausnahme: Seit Mai 2024 dürfen die Strafverfolgungsbehörden Bußgelder aus der Schweiz ab 80 Franken in Deutschland vollstrecken. Grundlage ist der 2023 geschlossene Deutsch-Schweizerische Polizeivertrag.

Die Bußgeldbescheide verjähren übrigens je nach Land unterschiedlich. Spanien lässt sich vier Jahre Zeit, Italien sogar fünf Jahre. Sich einfach zurücklehnen ist also kein guter Rat. Spätestens bei der nächsten Verkehrs- oder Passkontrolle gehen die Nichtzahler ins Netz.

Die gute Botschaft: Wer vor Ort und im Nachhinein schnell bezahlt, bekommt teils saftige Rabatte. Länder wie Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien gewähren bis zu 50 Prozent Nachlass. Eingefordert wird übrigens nur Geld. Fahrverbote und Punkte bleiben außen vor.

Inkasso-Firma oder Behörde?

Ganz klar: Polizeiliche Geldbußen und Strafen darf nur das Bundesamt für Justiz eintreiben. Die Bitte um Vollstreckungshilfe hierzu kommt von den ausländischen Behörden und Kommunen.

Post von privaten Inkassofirmen, Anwälten oder Notaren mit teils überhöhten Gebühren sollten Betroffene gleich ihrem Anwalt übergeben. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel: Maut-Nachzahlungen von Italien-Reisenden kann hierzulande auch die italienische Inkassofirma Nivi SpA einfordern. Darauf verweist das Europäische Verbrauchzentrum Deutschland.

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