Frühjahrszeit ist Fahrradzeit. Es wird enger auf den Straßen. Auto- und Radfahrer kommen sich gefährlich in die Quere. Rüpelradler schimpfen die einen, Lenkradbeißer die anderen. Die Aggression steigt auf beiden Seiten. Und das liegt nicht nur an fehlenden Radwegen, sondern ebenso an Fehleinschätzung, Desinteresse und Unkenntnis. Autofahrer sind gut beraten, auch die Verkehrsregeln für die Zweiräder zu kennen. Christian Janeczek, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein, kennt sie.
Wo dürfen Fahrradfahrer generell unterwegs sein?
Auf Straßen, Radwegen, Fahrradstraßen, Radfahr- und Schutzstreifen, Gehwegen (freigegeben mit Zusatzzeichen und für Kinder und deren Begleitung) sowie neuerdings auch auf Pop-up-Radwegen. Auf Schnellstraßen und Autobahnen haben sie nichts zu suchen.
Gibt es eine Pflicht, Radwege zu benutzen?
Das kommt darauf an: Radwege mit den Gebotszeichen 237 (rundes Schild mit weißem Rad auf blauem Grund), 240 und 241 (runde Schilder mit weißen Fußgängern und Rad) müssen tatsächlich benutzt werden. Wer hier auf der Fahrbahn radelt, riskiert ein Bußgeld von mindestens 20 Euro. Das gilt auch für Rennradfahrer. Ansonsten sind Fahrräder Fahrzeuge und dürfen auf der Straße fahren.
Haben auch Fahrradfahrer am Zebrastreifen Vorrang?
Wenn sie das Rad schieben – ja. Bleiben sie im Sattel, genießen querende Fahrzeuge Vorrang.
Dürfen Radfahrer nebeneinander radeln?
Sie dürfen. Vorausgesetzt, sie behindern oder gefährden nicht den Verkehr. Anderenfalls drohen Strafen. Fahrzeuge müssen, wenn kein Platz zum Überholen da ist, hinter den Zweirädern zuckeln. Im „geschlossenen Verband“ von mindestens 16 Radlern, auf Fahrradstraßen sowie in verkehrsberuhigten Zonen gilt dieses Recht übrigens immer.
Radfahrer scheren auf schmalen Radwegen auf die Straße aus, um andere Zweiräder zu überholen – erlaubt? Und wer haftet bei einem Unfall?
Auch zum Überholen dürfen Fahrradfahrer nicht auf die Straße fahren, wenn durch Zeichen 237, 241 oder 241 eine Benutzungspflicht des Radweges besteht. Fährt ein Radfahrer plötzlich vom Radweg auf die Straße und kollidiert dort mit einem Kraftfahrzeug, wird der Radfahrer im Regelfall überwiegend, wenn nicht gar vollumfänglich haften.
Autos kreuzen Fahrradstraße. Wer hat Vorfahrt? Rechts vor links?
Ist die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen geregelt, gilt auf Fahrradstraßen und Kreuzungen von Fahrradstraßen zu „normalen“ Fahrbahnen rechts vor links.
Wie lange müssen Radfahrer zum Abbiegen den Arm ausstrecken? Besonders im Dunkeln kommt es beim Linksabbiegen häufig zu Unfällen.
Nicht ewig. Nachdem sie das Abbiegen mit dem Handzeichen angekündigt und sich entsprechend eingeordnet haben, können sie den Arm auch während des Abbiegens wieder senken. Das Unfallrisiko sollen Blinker, künftig erlaubt für alle Fahrräder, minimieren. Diese Regelung ist in der Neufassung der StVZO geplant.
Ist es Radfahrern gestattet, stehende Fahrzeuge an der Ampel zu überholen?
Ja. Allerdings sollten sie das rechts, vorsichtig und bei ausreichend Platz tun. Kommt die Fahrzeugkolonne langsam in Bewegung, endet dieses Recht.
Welchen Abstand müssen Auto- zu Radfahrern einhalten?
Außerhalb geschlossener Ortschaften gilt ein Abstand von mindesten zwei Metern, innerorts mindestens 1,50 Meter.
Dürfen Fahrräder in einer Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung fahren?
Ja, wenn die Straße durch entsprechende Beschilderung (Zeichen 220 mit Zusatzschild) dafür freigegeben ist. Also Vorsicht!
Viele Autofahrer schimpfen über Pedelecs und E-Bikes auf der Straße, die schneller als 25 km/h fahren. Und das, obwohl parallel ein Radweg verläuft. Zu Recht?
Eindeutig nein! Hier handelt es sich um Kleinkrafträder mit eigenen Versicherungskennzeichen, für die mindestens eine Fahrerlaubnis der Klasse AM erforderlich ist. Die schnellen Elektroräder schaffen 45 km/h und dürfen nur auf der Straße fahren.
Radfahren mit Hund an der Leine – ein erlaubtes Gespann?
Erlaubt und das sogar unangeleint. Bedingungen: Es darf weder gegen das Tierschutzgesetz verstoßen werden, noch dürfen Gespann und Außenstehende in Gefahr geraten.
Für Fahrräder gibt es keine Winterreifenpflicht. Wer haftet bei einem Unfall, weil das Rad ins Rutschen kommt?
Auch Radler müssen ihr Tempo den Straßenverhältnissen anpassen. Kommen sie ins Rutschen, haften sie für den eigenen Schaden. Dem Versicherungspflichtigen einen Verstoß gegen die Räum- und Streupflicht nachzuweisen, der zu einer Mithaftung führen könnte, ist häufig erfolglos.
Unabhängig davon gibt es Winterreifen auch für Fahrräder. Bei extremen winterlichen Verhältnissen sind sogar Spikereifen erlaubt, da sie die Straße nicht beschädigen. Alternativ können Radler den Luftdruck senken. So vergrößert sich die Auflagefläche. Das bringt Haftung.