Anhänger schleppen viel, vor allem Schweres und Sperriges. Autofahrer lieben sie. Und das zunehmend mehr. Rollten vor zehn Jahren noch 6,5 Millionen dieser Lastesel auf deutschen Straßen, waren es Anfang 2024 stolze 8,44 Millionen – ein Plus von knapp 30 Prozent.
Beim Kauf denken viele Autofahrer zuerst an Lasten und Abmessungen. Doch wie Anhänger beleuchtet sein müssen, wissen die Wenigsten. Wann sind Begrenzungsleuchten erforderlich? Brauchen sie eine Nebelschlussleuchte? Das Gefährliche dabei: Ist das Licht mangelhaft, kommt es bei schlechtem Wetter, in der Dämmerung und Dunkelheit beim Überholen oder Auffahren schnell mal zum Unfall. Vor allem aber verdecken Hänger in der Regel die Beleuchtung der Zugfahrzeuge. Ohne passende Leuchten und Strahler geht es also nicht. Welche Pflicht und welche Kür sind, schreibt die Straßen-Verkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor. Verstöße werden übrigens mit mindestens 15 Euro bestraft.
Heck-Leuchten
Die wichtigsten hinteren Leuchten des Zugfahrzeugs müssen sich am Hänger wiederholen, da sie diese regelmäßig verdecken: Blinker, Schluss- und Bremsleuchten. Hinzu kommen zwei rote dreieckige Rückstrahler und die Kennzeichnungsbeleuchtung. Ob Nebelschlussleuchten Pflicht sind, hängt von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit des Zugfahrzeuges ab: Rollt es bauartbedingt schneller als Tempo 60, ist es vorgeschrieben, die anderen dürfen sie haben. Zulässig sind auch ein oder zwei weiß leuchtende Rückfahrscheinwerfer.
Vordere Leuchten
Pflicht: Ragt der Anhänger 40 Zentimeter über die Begrenzungsleuchten des Zugfahrzeugs hinaus, muss auch er damit bestückt werden. Sie leuchten weiß und nur nach vorn. Entgegenkommende Fahrzeuge erkennen das Gespann vor allem in der Dunkelheit.
Option: Die Begrenzungsleuchten dürfen auch generell strahlen ebenso wie zwei weiße, runde Rückstrahler.
Seitliche Leuchten
An den Längsseiten signalisieren gelbe, nicht dreieckige Rückstrahler die Breite des Anhängers. Überholende und entgegenkommende Fahrzeuge können so ausreichend Seitenabstand zum Hänger halten.
Die Montage von zusätzlichen nach vorn (weiß), und nach hinten strahlenden (rot) Umrissleuchten hängt von der Breite des Hängers ab: Ab 2,10 Meter müssen sie und von 1,80 bis 2,10 Meter können sie angebracht werden. Für schmalere Hänger sind sie verboten.