Gute Autoscheinwerfer bringen Sicht und Sicherheit. Das weiß jeder. Weniger bekannt ist, dass modernes Licht legal, einfach und preiswert nachgerüstet werden kann – mit kleinen Lampen von Halogen- auf LED-Technik. Selbst Oldtimer müssen jetzt nicht mehr funzeln. Prüforganisationen und ADAC attestieren den sogenannten Retrofits Bestnoten. Isabel Rupprecht, Produktmanagerin von Osram, erklärt die Details.
Über welche Lampen für welche Fahrzeuge reden wir?
Möglich ist je nach Fahrzeug die straßenzugelassene Umrüstung von H4 und H7 auf LED für Abblend-, Fern- und Standlicht. Neben Autos profitieren Transporter, Wohnmobile, Motorräder, Oldtimer, Youngtimer und in naher Zukunft auch Lkw vom besseren Licht.
Was bringt die Autofahrer-Augen bei LED-Licht betrachtet so zum Strahlen?
Die große Lichtausbeute – bis zu 230 Prozent mehr Helligkeit im Vergleich zur Halogenlampe. Hindernisse am Straßenrand werden im Dunkeln schneller und kontrastreicher erkannt, Autofahrer können rechtzeitig reagieren und ausweichen. Eine Sekunde macht ja oft den Unterschied. Besonders ältere Autofahrer fühlen sich stressfreier: Das tageslichtähnliche kaltweiße Licht mit 6000 Kelvin ermüdet die Augen nicht so schnell.
Die Retrofits strahlen außerdem blendfreier, verbrauchen weniger Strom und halten fünfmal länger als Halogen-Leuchten. So amortisieren sich die Nachrüstsets zum Preis von zirka 100 bis 140 Euro schon nach wenigen Jahren. Und nicht zu unterschätzen: Das Upgrade verleiht Fahrzeugen einen modernen Style.
Woher weiß ich, ob mein Auto nachrüstbar ist?
Die beiden Hersteller Osram und Philips veröffentlichen im Internet Kompatibilitätslisten mit den Fahrzeugmodellen, -typen, Scheinwerfer-Genehmigungsnummern und möglichen Lichtfunktionen. Sie werden ständig erweitert.
Selbst einbauen oder einbauen lassen?
Das hängt vom Schrauber und vom Fahrzeug ab. Wer bisher eine Halogen-Leuchte problemlos wechseln konnte, wird an der LED-Nachrüstung nicht scheitern. Kleine Hürden: Bei einigen Modellen müssen zusätzlich Adapter und CANBUS verbaut werden. Empfehlenswert ist die anschließende Überprüfung der Lichteinstellung in der Werkstatt.
Warum sind die Retrofits nicht für alle älteren Fahrzeuge erhältlich?
Für die Retrofits H7-LED, H4-LED und W5W-LED gibt es keine ECE-Genehmigung. Ohne die konnten sie nicht zugelassen werden. Mit der Allgemeinen Betriebsgenehmigung (ABG) erlaubt das Kraftfahrt-Bundesamt nun die Nachrüstung für genau festgelegte Fahrzeugtypen in Kombination mit der H7-LED, H4-LED und W5W-LED. Ein sehr aufwendiges Verfahren: Die Sachverständigen müssen für die Gutachten photometrisch, mechanisch und elektrisch einzeln prüfen, ob die Lampe zum Scheinwerfer passt. Aber keine Sorge: Es werden laufend weitere Genehmigungen erteilt.
Das ABG-Dokument, das über den QR-Code auf der Verpackung aufgerufen und ausgedruckt werden kann, gehört übrigens immer ins Auto.
Super Licht hin, Originalzustand her – verlieren Klassiker nach dem Einbau nicht ihren Oldtimer-Status?
Nein. TÜV, Dekra und die AG Oldtimer sind sich einig, die LED-Nachrüstung zuzulassen. Begründung: Selbst bei eingeschaltetem Licht verändere sich das Erscheinungsbild der Originalscheinwerfer nur geringfügig. Der Sicherheitsaspekt wiege schwerer. Die Aufnahme der LED-Nachrüstung in den „Anforderungskatalog für die Begutachtung von Oldtimern“ steht bevor.
Ist die Fahrt auch im europäischen Ausland erlaubt?
Eindeutig ja. Fahrzeuge, die in Deutschland zugelassen sind, dürfen in ganz Europa rollen. Nur in Ländern mit Linksverkehr muss auf Halogen zurückgebaut werden.