Kranksein und Autofahren?
Jetzt ist sie wieder da – die Erkältungszeit. Man will sich ja nicht gleich bei Husten, Schnupfen Heiserkeit ins Bett legen.
Also besorgen sich Kränkelnde in der Apotheke das eine oder andere Medikament zur Linderung. Doch darf ein Autofahrer bei diesem Medikamentenmix noch hinter das Lenkrad?
Grundsätzlich ist das Autofahren bei Einnahme von Medikamenten laut Straßenverkehrsordnung erlaubt, wenn die Medikamente zur Behandlung einer Krankheit notwendig und vom Arzt verordnet sind. Darüber hinaus muss der behandelnde Arzt die Fahrtauglichkeit des Patienten beurteilen und ihm Informationen geben.
Wie aber sieht es mit rezeptfreien Husten- und Erkältungsmitteln im Straßenverkehr aus? Es gibt zwar kein Gesetz und keine Grenzwerte, die das Fahren unter Einfluss von Medikamenten verbieten. Aber der Fahrer entscheidet, ob er sich für den Straßenverkehr körperlich und geistig fit fühlt.
Diese Verpflichtung ist sehr ernst zu nehmen. Denn weist die Polizei nach einem Unfall beispielsweise Beruhigungsmittel im Blut nach, handelt der Autofahrer grob fahrlässig. Das kann den Kaskoschutz, Punkte in Flensburg, Geld- und sogar Freiheitstrafen kosten. Soweit muss es aber nicht kommen.
Erkältungspatienten ahnen oft nicht, wie sehr schon ein simpler grippaler Infekt ihr Reaktionsvermögen einschränkt. Erste Anzeichen für eine Fahruntüchtigkeit sind Müdigkeit, Konzentrations- und Reaktionsschwäche, Benommenheit, Schwindel oder Sehstörungen. Auch rezeptfreie Arzneien können die Verkehrstüchtigkeit einschränken. Darüber hinaus können Medikamente in Wechselwirkung treten und so für unangenehme Überraschungen sorgen. Daher sollte man sich durch einen Arzt oder Apotheker informieren lassen. Das gilt besonders im Hinblick auf Wechselwirkungen von Medikamenten, falls man diese zusätzlich zu verordneten Medikamenten einnehmen will. Auch der Blick auf den Beipackzettel ist hilfreich. Beeinträchtigt ein Wirkstoff die Fahrtüchtigkeit, muss der Hersteller dies in der Gebrauchsinformation angeben.