Das Rauf-und-Runter-Rad wird 30
Rund 90 Prozent der Autos haben es: Seit dem 1. Januar 1990 ist das Rädchen der Leuchtweitenregulierung für neu zugelassene Pkw vorgeschrieben. Damit lässt sich die Neigung der Scheinwerfer vom Fahrersitz aus der Beladung anpassen.
Legt man hinten Gepäck in den Kofferraum, gibt die Federung dort ein Stück nach und vorn strahlen die Scheinwerfer nun höher und blenden den Gegenverkehr. Mit einem kleinen Rädchen am Armaturenbrett – meistens in der Nähe des Lichtschalters – lässt sich der Lichtkegel dann wieder absenken.
Wieviel, darüber erteilt die Bedienungsanleitung Auskunft. Meistens besitzt das Rädchen die Stellungen 0 bis 3, wobei 0 für das unbeladene, mit maximal zwei Personen auf den Vordersitzen besetzte Fahrzeug gilt und 3 für den vollbeladenen Kofferraum oder die Fahrt mit einem schweren Anhänger.
Es gibt aber auch Modelle, die haben kein Stellrad für die Leuchtweite. Bei ihnen funktioniert die korrekte Einstellung automatisch, etwa bei Xenon-Lampen oder LED-Scheinwerfern. Sensoren an Vorder- und Hinterachse ermitteln dort den Beladungszustand und passen die Leuchtweite darauf an.
In der Regel funktioniert das sogar dynamisch, also permanent während der Fahrt. So werden auch Karosseriebewegungen beim Bremsen und Beschleunigen innerhalb von Sekundenbruchteilen ausgeglichen. Dafür sorgen kleine Elektromotoren an den Scheinwerfern.
Wer die Leuchtweitenregulierung selten bis gar nicht benutzt, muss damit rechnen, dass sie irgendwann festsitzt. Das ist bei der nächsten Hauptuntersuchung ein erheblicher Mangel und hat eine Nachkontrolle zur Folge.
Deshalb: Ruhig mal an dem Rädchen drehen. Zum Beispiel beim Warten vor einer Ampel. Dann zeigt sich am vorderen Fahrzeug, ob die Lichtkegel beider Scheinwerfer dem Dreh am Rädchen folgen. Wenn nicht, ab in die Werkstatt. Normalerweise lassen sich defekte Leuchtweitensteller einzeln erneuern, anschließend muss der Scheinwerfer neu eingestellt werden. Damit auch wirklich niemand geblendet wird.