Sieben Sünden der Autofahrer im Winter
Der Nachbar lässt den Motor warmlaufen, die Kollegin düst mit freigekratztem Guckloch zum Termin, der Freund schlittert auf Sommerreifen durchs Dorf. Fragt man die Sünder nach ihren Motiven, kommen Antworten wie: Ist das wirklich so? Oder: Mir doch egal. Nein, eben nicht. Das Autofahren im Winter ist schon anstrengend genug und wird durch diese Zeitgenossen auch für andere kreuzgefährlich. Auf diese sieben Sünden sollten Autofahrer verzichten.
1) Nur ein Guckloch freikratzen
Früh muss alles schnell gehen. Da meinen viele Autofahrer: Ein Guckloch reicht für die Sicht auf die Straße. Irrtum! Alle Scheiben müssen frei sein. Da kennen die Gesetzeshüter kein Pardon. Ohne die Rundumsicht gefährden sie ihre und die Verkehrssicherheit aller anderen. Bei diesem Blindflug droht ein Bußgeld von 10 Euro und bei einem Unfall die Mithaftung.
2) Motor im Stand warmlaufen lassen
Geht gar nicht. Das schadet der Umwelt, stört die Nachbarn, erhöht Verschleiß und Kraftstoffverbrauch. Sünder zahlen seit diesem Jahr außerdem 80 Euro Bußgeld.
3) Zu schnell unterwegs
Obwohl im Winter keine besonderen Tempolimits gelten, setzt die Straßenverkehrs-Ordnung eindeutig Grenzen: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs- und Wetterverhältnissen … anzupassen.“ Anderenfalls landet man auf spiegelglatter Straße schnell im Graben, schlimmstenfalls im Gegenverkehr. Bei Tempo 50 ist Schluss, wenn Schneeketten aufgezogen sind oder die Sichtweite durch Nebel, Regen oder Schneefall unter 50 Meter liegt.
4) Mit Sommer- statt mit Winterreifen rollen
Ganz fatal. Winterreifen mit ihrer speziellen Gummimischung und ihrem besonderen Profil nehmen Matsch, Eis und Schnee sicher unter die Räder. Spätestens beim Bremsen punkten sie im Vergleich zur Sommerware, der Weg ist halb so lang. Deshalb und nochmal zu Mitschreiben: In Deutschland gilt eine situative Winterreifenpflicht. Die Rutschpartie ohne die vorgeschriebenen Pneus wird teuer. Es drohen Bußgelder in Höhe von 60 Euro, mit Behinderung 80 Euro, mit Gefährdung 100 und im Falle eines Unfalls 120 Euro sowie jeweils ein Punkt in Flensburg.
5) Bei schlechter Sicht mit Tagfahrlicht fahren
In Deutschland gibt es zwar keine generelle Lichtpflicht am Tag, Paragraph 17 der Straßenverkehrs-Ordnung schreibt aber vor, bei schlechter Sicht durch Nebel, Schnee oder Regen mit Abblendlicht zu fahren. Sünder riskieren innerorts 25 Euro und außerorts 60 Euro Strafe. Tagfahrlicht ist in diesen Fällen keine Alternative. Es leuchtet nur nach vorn und die Straße nicht ausreichend aus.
6) Angefrorene Wischer gewaltsam lösen
Autsch! Wer angefrorene Scheibenwischer mit Gewalt löst, zerstört die empfindlichen Gummis. Besser: mit Frostschutzkonzentrat, notfalls Enteiserspray auftauen. Wer über Nacht und bei Frost eine Folie unter die Wischer klemmt, entgeht dem Dilemma. Die Wischerarme auf keinen Fall hochstellen. Bei Sturm krachen sie auf die Scheibe, die so beschädigt werden kann.
7) Ohne Winterausrüstung losdüsen
Die Winterreifen sind aufgezogen, die Schneeketten im Kofferraum verstaut. Bleiben die vielen kleinen Helfer, ohne die Autofahrer eiskalt erwischt werden: Starthilfekabel, Handfeger, Enteiserspray oder Eiskratzer, Türschlossspray, Scheiben- und Kühlerfrostschutz, Antibeschlagtuch, Abschleppseil, Spaten, Sand, Wolldecke.