Bonn. Die ab dem 16. November 2020 geltende neue Förderrichtlinie für Elektrofahrzeuge bewertet der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) grundsätzlich positiv. Demnach können Kunden gleichzeitig auf mehrere verfügbare Fördertöpfe zugreifen.
Völlig unverständlich ist es nach Ansicht des Verbandes jedoch, dass mit der Richtlinie in die Angebotshoheit der Autohäuser eingegriffen werde. Konkret gelte das für die nun gestaffelte Förderung von Leasingfahrzeugen mit Vertragslaufzeiten unter 24 Monaten.
Ein Beispiel: Ein batteriebetriebenes E-Fahrzeug als Neuwagen mit Nettolistenpreis unter 40.000 Euro bekommt bei einer Leasingdauer zwischen sechs und elf Monaten lediglich noch 1.500 Euro Förderung statt bisher 6.000 Euro. Bei gebrauchten E-Fahrzeugen halbiert sich der Umweltbonus von bisher 5.000 Euro bei einer Leasingdauer zwischen zwölf und 23 Monaten. Ähnlich drastisch fällt die Kürzung bei Hybriden aus.
„Es ist absolut nicht nachvollziehbar, warum die Förderung der Elektromobilität nicht am Fahrzeug festgemacht wird, sondern abhängig sein soll von der Art der Finanzierung“, bemängelt ZDK-Vizepräsident Thomas Peckruhn die geänderte Richtlinie. „Es muss doch schließlich darum gehen, Fahrzeuge mit geringerem CO2-Ausstoß auf die Straße zu bringen und nicht darum, eine Finanzierungsart zu benachteiligen. Werden in der nächsten Richtlinie dann vielleicht nur noch Fahrzeuge gefördert, wenn diese nachweislich finanziert und nicht etwa bar bezahlt werden?“
Da zudem in der Richtlinie keine Übergangszeit vorgesehen sei und die Förderung erst nach Auslieferung des Fahrzeugs erfolgen könne, würden diejenigen Kunden rückwirkend schlechter gestellt, die in den letzten Monaten im Vertrauen auf die bei Vertragsschluss gültigen Förderbedingungen E-Fahrzeuge im Kurzzeitleasing bestellt hätten, kritisiert Peckruhn das Vorgehen.
Für den ZDK sei unverständlich, weshalb das Bundeswirtschaftsministerium nun per Richtlinie erneut einen harten ordnungspolitischen Eingriff zu Lasten der Autohäuser vollziehe. Nachdem bereits vor einem Jahr ein Mindestnachlass für die Förderung von jungen gebrauchten E-Fahrzeugen in Höhe von 20 Prozent vorgeschrieben wurde, müssten sich die Händler nun auch noch einen Eingriff in die Angebotsfreiheit gefallen lassen.
„Wir können nicht verstehen, dass Anpassungen von Förderrichtlinien vorgenommen werden, ohne das Kraftfahrzeuggewerbe mit seiner Expertise einzubinden“, bedauert Peckruhn. Als unverzichtbare Schnittstelle zwischen Hersteller und Kunden müssten die Autohäuser immer wieder kurzfristige Änderungen von Richtlinien adaptieren und deren Nachteile ausbaden. „Die fortschreitende Verkomplizierung der Förderrichtlinie sorgt für Intransparenz und unsinnige Bürokratie bei Kunden, Händlern und beim BAFA“, so Peckruhn. „Wir sind jederzeit bereit, uns an der Vereinfachung des Regelwerks zu beteiligen – im Sinne der Umwelt, der Kunden und der Autohäuser.“