Bonn. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat die Information zur Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen (DGUV-Information 209-093) veröffentlicht. Sie beschreibt unter anderem, wie Kfz-Werkstätten auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung das sichere Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen organisieren können und wie der notwendige Qualifizierungsbedarf des Personals für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen bestimmt werden kann.
Die Information wurde von der DGUV in Kooperation mit dem Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) unter Einbeziehung von Automobilherstellern und -importeuren und weiterer Verbände erarbeitet. „Mit der DGUV-Information steht Kfz-Betrieben eine praktische Handlungsanleitung zur Verfügung, die das sichere Arbeiten an Hochvolt-Fahrzeugen regelt. Durch die Beteiligung des ZDK konnte erreicht werden, dass die Anforderungen von Kfz-Werkstätten umfassend berücksichtigt und weiter konkretisiert wurden“, erklärt Wilhelm Hülsdonk, ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister.
So bleiben etwa die bereits erworbenen Qualifikationen nach der DGUV-Information 200-005 weiterhin gültig. Bis Mitte 2021 sind bereits bundesweit über 30.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kfz-Betrieben nach diesem Konzept qualifiziert worden. Der bisherige Fachkundige für HV-eigensichere Systeme entspricht demnach der neu eingeführten Fachkundigen Person für Arbeiten an Hochvoltsystemen im spannungsfreien Zustand (FHV) nach der DGUV-Information 209-093.
Im Vergleich zur letzten Version der Regelung aus dem Jahr 2012 ist nun der Anwendungsbereich weiter konkretisiert worden. Demnach gilt das Stufenmodell für Qualifizierungsmaßnahmen jetzt auch im Servicebereich.