Bonn. Bei den bundesweit 100 Kfz-Schiedsstellen waren im vergangenen Jahr zehn Prozent weniger Schlichtungsanträge zu verzeichnen. Das ergibt die ZDK-Bilanz 2018. Damit ist die Zahl der Anträge erneut zurückgegangen.
Von den insgesamt 8 827 Anträgen (9 805 in 2017) wurden 91 Prozent (8 036) im Vorverfahren auf direktem Weg zwischen Schiedsstelle, Kunde und Kfz-Betrieb geregelt.
Lediglich 791 Anträge (9 Prozent) gelangten vor eine Schiedskommission. Davon endeten 321 Fälle (40,6 Prozent) mit einem Vergleich. In 124 Fällen (15,7 Prozent) entschied die Kommission für den Antragsteller, in 190 Fällen (24 Prozent) gegen ihn. Die restlichen 156 Verfahren (19,7 Prozent) waren bis zum Jahresende 2018 noch nicht abgeschlossen gewesen.
Die Mehrzahl der Anträge (7 363 oder 83,4 Prozent) bezog sich auf Reparatur und Wartung. Die Kunden bemängelten unsachgemäße Arbeit (2 505 Anträge), nicht nachvollziehbare oder vermeintlich zu hohe Rechnungen (2 397 Anträge) sowie nicht in Auftrag gegebene und trotzdem durchgeführte Arbeiten (1 526 Anträge).
Bei den insgesamt 1 464 Anträgen an die Gebrauchtwagen-Schiedsstellen führen technische Fahrzeugmängel (1 171) mit weitem Abstand, gefolgt von Unfallschäden (99). Fast keine Bedeutung mit nur 28 Fällen hatten fehlerhaft angegebene Gesamtfahrleistungen.
"Weniger Anträge bedeutet zunächst einmal, dass die Kunden weniger Gründe hatten, um Werkstattaufträge oder Gebrauchtwagenkäufe zu beanstanden", betont ZDK-Hauptgeschäftsführer Axel Koblitz.
"Das ist eine positive Entwicklung, die nun schon im fünften Jahr anhält. Denn am besten ist es, wenn wir auf solche Schlichtungen ganz verzichten könnten. Es gibt den Kunden jedoch zusätzliche Sicherheit, wenn sie ihre Fahrzeuge in den Meisterbetrieben der Kfz-Innungen warten und reparieren lassen und auch ihre Gebrauchtwagen dort kaufen. Denn im Fall der Fälle hilft die kostenlose Schlichtung durch die Fachleute der Kfz-Schiedsstelle."
Wie finde ich die richtige Schiedsstelle?
Der Geschäftssitz der Werkstatt oder des Autohauses ist ausschlaggebend für die jeweils zuständige Kfz-Schiedsstelle. Zu finden sind sie auf der Internetseite kfz-schiedsstellen.de, gelistet nach Bundesländern. Dort kann sich der Kunde schriftlich oder telefonisch melden. Rund 90 Prozent der Fälle regelt die Schiedsstelle ganz unbürokratisch ohne Verhandlung im Vorverfahren.
Kommt es zum Schiedsverfahren, befassen sich je ein Vertreter des Kfz-Gewerbes und des ADAC sowie ein öffentlich bestellter und vereidigter Kfz-Sachverständiger der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) mit dem Fall. Den Vorsitz der Schiedskommission hat ein zum Richteramt befähigter Jurist.
Bei Streitigkeiten aus Reparaturaufträgen kommt der Sachverständige einer anerkannten Prüforganisation hinzu. Den kostenlosen Service der Streitbeilegung können alle Kunden nutzen, die einem Mitgliedsbetrieb der Kfz-Innung ihr Vertrauen schenken. Zu erkennen sind sie am blau-weißen Meisterschild.