Bonn. Empört haben Autohäuser und der ZDK auf ablehnende Förderbescheide für Ladesäulen reagiert. Als Ablehnungsgrund nennt die zuständige Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV), dass Autohändler sich bereits gegenüber den jeweiligen Herstellern ihrer Marken dazu verpflichtet hätten, Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge zu errichten.
Die Gewährung von Fördermitteln für Ladeeinrichtungen, die ohnehin errichtet würden, verstoße gegen das haushaltsrechtliche Subsidiaritätsprinzip.
ZDK-Präsident Jürgen Karpinski hat sich daraufhin erneut brieflich an Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer gewandt und ihn gebeten, die geschilderte Behandlung von Förderanträgen durch die BAV kritisch prüfen zu lassen.
Darüber hinaus regt Karpinski an, „die Förderkriterien für die Schaffung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge so anzupassen, dass vertragliche Verpflichtungen gegenüber Automobilherstellern die Förderfähigkeit unberührt lassen“.
Aus Sicht des ZDK dürfe es für die Förderfähigkeit keinen Unterschied machen, ob ein Betrieb von seinem Hersteller Vorgaben erhalte oder nicht oder ob es sich um einen markenungebundenen Betrieb handle.
Entscheidend müsse sein, ob der Betrieb auf eigene Kosten eine im öffentlichen Interesse liegende Ladeeinrichtung bereitstelle. „Die Ablehnungsgründe haben zu recht für Empörung gesorgt und sind weder uns noch einem kleinen oder mittelständischen Betrieb begreiflich zu machen“, so der ZDK-Präsident.