München. Für eine nachhaltige und bezahlbare Mobilität setzen sich die vier automobilen Branchenverbände aus Österreich (WKO Fahrzeughandel/Kfz-Gewerbe), der Schweiz (AGVS), Italien/Südtirol (lvh.apa/Kfz-Handwerk) und Deutschland (ZDK) ein. Anlässlich des diesjährigen Branchentreffens in München verabschiedeten sie eine „Münchener Erklärung“ mit Forderungen an die nationalen Regierungen sowie an die EU-Kommission in Brüssel.
„Das Kfz-Gewerbe ist ein wichtiger Wirtschafts- und Innovationsmotor in Europa“, betont ZDK-Präsident Arne Joswig. „Dafür stehen in Deutschland, Italien, Österreich und der Schweiz 190.000 Werkstatt- und Handelsbetriebe mit ihren 940.000 Beschäftigten. Neue Antriebstechnologien erfordern auch von unseren Betrieben Anpassung und Innovationen. Sie investieren erheblich in die technische Ausstattung sowie in Aus- und Weiterbildung. Wichtig sind verlässliche und planbare Rahmenbedingungen bei politischen Entscheidungen. Nur so können wir Hand in Hand mit unseren Kundinnen und Kundinnen eine bezahlbare und nachhaltige Mobilität in Europa sicherstellen.“
In der Münchener Erklärung heißt es weiter:
„Nur eine intakte Infrastruktur sichert grenzüberschreitende Mobilität: Ein leistungsfähiges Straßennetz sowie der Erhalt und die Modernisierung sind Grundlage für Freizügigkeit und wirtschaftlichen Erfolg in Europa. Alle europäischen Hauptverkehrsadern müssen schnellstmöglich mit Ladepunkten für Pkw und Nutzfahrzeuge ausgestattet werden.
Die Bezahlsysteme an Ladesäulen sind zu harmonisieren, dass in allen europäischen Staaten die gegenseitige Anerkennung von Ladekarten gewährleistet ist.
Fairer und gleicher Wettbewerb für Werkstätten und Autohandel: Der Zugang zu Fahrzeugdaten muss auf europäischer Ebene durch einheitliche Rahmenbedingungen und eine sektorspezifische Regulierung sichergestellt sein. Innovative Dienstleistungen entstehen nur dann, wenn es einen diskriminierungsfreien Zugang zu den im Fahrzeug generierten Daten, Fahrzeugfunktionen und -ressourcen gibt.
Darüber hinaus fordern die Verbandsvertreter eine generelle, verbindliche Ausnahme der Eichung für Hohlgefäße zur Bestimmung des Volumens oder der Masse von Schmier- oder Mineralöl in der Überarbeitung der Messinstrumente-Richtlinie für alle Kfz-Betriebe in Europa.
Einheitliche Fördersysteme in Europa schaffen: Die Erreichung der Klimaschutzziele im Verkehrssektor ist für den Handel und die Kunden effizienter durch eine europäisch abgestimmte Förderlandschaft für neue Technologien und nachhaltige Mobilität zu erreichen.
Monetäre Kaufanreize, die einzelne Mitglieder in ihren Ländern aus ordnungspolitischen Gründen ablehnen, sollten aber, wenn sie in anderen Staaten angewandt werden, im gesamten europäischen Wirtschaftsraum in ihrer Wirkung vergleichbar sein, um Wettbewerbsverzerrungen im Vertrieb zu vermeiden und Transparenz für die Kunden zu schaffen.
Motorisierte Individualmobilität der Zukunft braucht sowohl für den Bestand als auch für Neufahrzeuge einen Technologiemix aus allen CO2-neutralen Antriebstechnologien. Die Revision der CO2-Flottengrenzwerte ist auf das Jahr 2025 vorzuziehen und muss sämtliche CO2-neutralen Antriebstechnologien bei der Zielerreichung berücksichtigen und dabei auf die tatsächlichen Marktgegebenheiten in realistischer Weise Rücksicht nehmen.
Berufliche und akademische Ausbildung gleichstellen: Eine Gleichbehandlung der betrieblichen Ausbildung mit akademischen Ausbildungswegen muss gewährleistet sein. Europäische Förderprogramme und die Anerkennung von Studienabschlüssen müssen auch für die betriebliche Ausbildung gelten.“