Bonn/Berlin. Im Rahmen der aktuellen Diskussion um die Euro 7-Verordnung fordert der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) dringend notwendige Präzisierungen und Ergänzungen der Vorlage. „Wir unterstützen das Ziel, ein ambitioniertes Emissionsniveau für Kraftfahrzeuge zu erreichen. Die technische Umsetzbarkeit darf jedoch weder für die Fahrzeughersteller noch für die Kfz-Betriebe zu hohen Mehrkosten führen, die dann in der Folge die individuelle Mobilität für viele Menschen verteuert“, betont ZDK-Hauptgeschäftsführer Dr. Kurt-Christian Scheel.
Abgasuntersuchung (AU) sollte um weitere Prüfungen ergänzt werden
Nach Ansicht des ZDK reichen weder die im Fahrzeug integrierten Einrichtungen On-Board-Diagnose (OBD) noch On-Board-Überwachungssysteme (OBM) aus, um überhöhte Emissionen an Fahrzeugen zu ermitteln, die etwa auf Abschalteinrichtungen oder Abgas-Manipulationen (an Nutzfahrzeugen) zurückzuführen sind. Mit den jährlich rund 25 Millionen Abgasuntersuchungen mit Emissionsmessungen am Endrohr des Abgasstrangs durch akkreditierte Prüfstellen und AU-Werkstätten werde hingegen zuverlässig dafür gesorgt, dass die vorgeschriebenen Emissionswerte eingehalten werden.
Darüber hinaus schlägt der ZDK vor, dass die Prüfung der Partikelzahl (PN), die über den Auspuff emittiert wird, bei allen im Betrieb befindlichen Fahrzeugen im Rahmen der Abgasuntersuchung (AU) vorgeschrieben wird. Ergänzend sollte auch die für den Umweltschutz wesentliche, aber noch nicht vorgeschriebene SHED-Prüfung (Sealed Housing for Evaporative Determination) zur Messung von Verdunstungsemissionen vorgeschriebener Teil der AU werden.
Zugang zu Fahrzeugdaten
Der ZDK fordert die EU-Kommission auf, den eigenen Ankündigungen Folge zu leisten und eine sektorspezifische Regulierung zum Zugang zu Fahrzeugdaten noch in diesem Jahr zu veröffentlichen. Sollte dies nicht geschehen, müsse die Euro 7-Verordnung den diskriminierungsfreien Zugang zu Fahrzeugdaten für Wartungs- und Reparaturzwecke aufnehmen. Dies hat laut dem ZDK auch Auswirkungen auf die Emissionen der Pkw. Denn Artikel 6 der Euro 7-Verordnung bezieht sich sowohl auf die Dauerhaltbarkeit von Batterien als auch den allgemeinen Emissions-, Effizienz- und Sicherheitszustand mit Blick auf den Lebenszyklus eines Pkw. Diese Prüfungsanforderungen sind nach Ansicht des ZDK nur zu erfüllen, wenn Kfz-Werkstätten die Möglichkeit haben, vollumfänglich auf die Daten und Funktionen eines vernetzten Fahrzeuges zuzugreifen, und dies bereits auch in der Anbahnung von Services.
Verwendung synthetischer Kraftstoffe (E-Fuels) muss offengehalten werden
Die Euro 7-Norm sollte alle Möglichkeiten zur Verwendung von E-Fuels offenhalten und in Einklang stehen mit der für 2026 veranschlagten Überprüfung des Bedarfs und der Möglichkeiten dieser Kraftstoffe durch die Europäische Kommission. Denn diese Kraftstoffe, die ausschließlich auf Grundlage nicht fossiler Quellen produziert werden, sind die einzige Möglichkeit, die CO2-Emissionen bereits zugelassener Kraftahrzeuge zu reduzieren. Sie können auch für neu zuzulassende Kraftfahrzeuge eine Perspektive bieten, wenn transportabler grüner Strom für E-Fahrzeuge in bestimmten Regionen nicht in ausreichender Menge bereitgestellt werden kann.
Emission von Bremsen und Reifen separat regulieren
Der ZDK spricht sich dafür aus, die Emissionen von Bremsen und Reifen in den dafür vorgesehenen separaten Normen zu regulieren und dann in die Euro 7-Verordnung zu integrieren, wie etwa Prüfmethoden und Grenzwerte aus den UN-ECE-Verordnungen R30 oder R117.
Die ZDK-Stellungnahme finden Sie hier.